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28.07.08 10:10 Uhr
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ARD sendet BVerfG-Urteil zum Rauchverbot am 30. Juli live

[Bild: ARD sendet BVerfG-Urteil zum Rauchverbot am 30. Juli live]

Die mit Spannung erwartete Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Rauchverbot in der deutschen Gastronomie wird am Mittwoch in einer Direktübertragung zwischen 9:55 bis 10:25 Uhr vom öffentlich rechtlichen Fernsehen gesendet.

Das hohe deutsche Gericht hat sich mit drei Verfassungsklagen auseinanderzusetzen, die das Nichtraucherschutzgesetz betreffen. Die Beschwerde der Kläger aus Baden-Württemberg und Berlin richten sich gegen das Gesetz, weil es keine Ausnahmeregelung für Einraum-Gaststätten vorsieht.

Die Gastronomen sehen mit der starren Haltung des Gesetzes ihre Existenz bedroht. In einer anschließenden Sendung wird das Urteil vom ARD-Rechtsexperten Karl-Dieter Möller zusammen mit einem ehemaligen Bundesverfassungsrichter erklärend analysiert.


WebReporter: FredII
Rubrik:   Entertainment / TV & Radio
Schlagworte: Urteil, Rauch, ARD, Rauchverbot
Quelle: www.digitalfernsehen.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Bei dem Urteil gilt es abzuwägen, ob die existenzielle (wirtschaftliche) Bedrohung der Gastronomiebetreiber gemäß unseres Grundgesetzes höher oder niedriger einzuschätzen ist, als das Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit, für Besucher von öffentlich zugänglichen Gastwirtschaften.
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7 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Früher ging es doch auch   
 
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28.07.2008 11:54 Uhr von Kepas_Beleglorn
Schon vor dem Gesetz gab es so gut wie in jedem Restaurant mit mehr als einem Raum, oder mit einem sehr großen Raum, Nichtraucher-Bereiche. Schon damals konnte sich ein Nichtraucher damit für oder gegen Passivrauchen entscheiden.

Schon damals konnte sich ein Nichtraucher entscheiden ob er in die verrauchte Eckkneipe geht oder nicht.

Und mal ehrlich: Es waren selbst im saugemütlichen verrauchten Irish Pub mehr als genug Nichtraucher anwesend, hatten ihren Spaß, besonders wenn Livemusik geboten war, und keiner hat sich beschwert.

Tja, für Einraumkneipen, die nichteinmal die Möglichkeit haben ein Trennwand einzubauen, um dem Gesetz gerecht zu werden, ist das mit Sicherheit ein tiefer Einschnitt gewesen.

Daher hoffe ich, dass eben jene kleinen Kneipen nach dem Urteil selbst entscheiden können, ob sie sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal deklarieren wollen. Die Wahl haben Nichtraucher weiterhin, wie schon vor dem in Kraft Treten des Gesetztes, als auch danach. Rein Wirtschaftlich dürfte es mit der Ausnahmeregelung nur Gewinner geben.
Kommentar ansehen @Kepas_Beleglorn   
 
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28.07.2008 12:09 Uhr von FredII
Es geht nicht um die Deklarierung Raucher- oder Nichtraucherkneipe, sondern, ob jene Kneipen öffentlich (für jedermann) zugänglich sein dürfen oder nicht. D. h., es muss ein Riegel vorgeschoben werden = "Geschlossene Gesellschaft"; nur eingetragene (nachweisliche) Klub- oder Vereinsmitglieder dürfen Eintritt haben.
Kommentar ansehen ...   
 
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28.07.2008 12:19 Uhr von Kepas_Beleglorn
Was am Inhalt meines Kommentars allerdings nichts wesentliches ändert.
Kommentar ansehen @Fredil   
 
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28.07.2008 12:45 Uhr von ElChefo
...und bitte dann das Schild "Bitte nicht füttern" nicht vergessen.

/end cynism
Kommentar ansehen Lächerlich   
 
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28.07.2008 13:34 Uhr von Newsbewerter
Traurig wie weit es schon gekommen ist. Nun lassen wir uns schon vorschreiben, was wir wo, wie und wann etwas zu tun haben.
Wenn ich als Nichtraucher nicht in eine Gaststätte gehen will, in der geraucht wird, dann lasse ich es halt. Jedem Gastronom soll es selber überlassen werden, ob geraucht wird oder nicht. Es wird ja keiner gezwungen dort hinein zu gehen, anders wie bei behörden etc., da macht ein Rauchverbot Sinn.
Kommentar ansehen Starre Haltung des Gesetztes???   
 
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28.07.2008 13:41 Uhr von Aurinko
Ich lach mich kaputt. Bei uns gibt es keine einzige Kneipe in der Rauchverbot herrscht. Die sind alle zu Raucherclubs gworden und fertig.DAGEGEN sollte man mal klagen. Das die deutsche Gesetzgebung es nicht fertig bringt, mal von 12 bis Mittag zu denken. Statt dessen werden Schlupflöcher ohne Ende eingebaut und ändern tut sich letztendlich gar nichts!
Kommentar ansehen tja, wenn man dem Kind den Schnuller wegnimmt!!   
 
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30.07.2008 10:35 Uhr von McClear
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Urteil ARD Rauchverbot

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