2014 tritt neues Lastschriftverfahren "SEPA" in Kraft
Ab dem Jahr 2014 wird das neue Lastschriftverfahren "SEPA" in Kraft treten, womit Lastschrifterteilungen, welche online oder per Telefon vorgenommen wurden, nicht mehr gültig sind. Lediglich Aufträge, die schriftlich erstellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Als nachteilig wird vor allem Dingen die Tatsache angesehen, dass Internet-Unternehmen nicht mehr alles über eine Lastschrift abbuchen können. So muss der Kunde zukünftig gegenüber der Bank sein Einverständnis erklären, dass das jeweilige Unternehmen von seiner Bank Geld erhalten darf.
Zusätzlich muss Derjenige, welcher das Geld erhält, seine Abbuchung 14 Tage zuvor ankündigen, ansonsten erweitert sich die "Einspruchsfrist" auf acht Wochen. Wurde kein Einverständnis zum Abbuchen gegeben, kann noch 13 Monate später Einspruch erhoben werden. Zahlungen im Supermarkt sind ausgenommen.