Urteil: Wer am Wochenende oder nach Feierabend einen Joint raucht, darf gefeuert werden
Der Konsum eines Joints nach einem harten Arbeitstag kann dem Arbeitgeber egal sein? Falsch gedacht. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass Kiffen und der Konsum anderer Drogen nach Feierabend durchaus als Kündigungsgrund herhalten kann.
In dem konkret verhandelten Fall ging es um die Kündigung eines Arbeitnehmers bei einem Gleisbauer-Unternehmen. Der Mann hatte im Anschluss bei einem Drogen-Screening zugegeben, am Wochenende gelegentlich Cannabis-Produkte zu konsumieren. Gegen die anschließend erfolgte Kündigung legte der Mann Klage ein.
Zwar wurde die Kündigung von einem Arbeitsgericht abgelehnt, allerdings hatte das nur mit formalen Kriterien zu tun. Eine nachträgliche Beschäftigung des Mannes wurde nicht von dem Unternehmen verlangt. Der Arbeitgeber müsse das "Risiko" des Konsums am Wochenende nicht eingehen, so der Richter.