ACTA: EU-Gerichtshof soll das Abkommen überprüfen
Die EU-Kommission hat den ACTA-Text dem Europäischen Gerichtshof zur Untersuchung vorgelegt. Der Gerichtshof soll prüfen, ob das ACTA-Abkommen gegen geltendes EU-Recht verstoße oder nicht, so EU-Handelskommissar Karl De Gucht.
ACTA wird von Gegnern kritisch gesehen, da es die Freiheit im Internet gefährde. Die Proteste zeigten auch Wirkung, denn unter anderem haben Polen und Tschechien die Ratifizierung von ACTA erst einmal ausgesetzt.
Deutschland hingegen hat ACTA noch nicht unterzeichnet, weil es noch viele offene Fragen gebe, die geklärt werden müssen.