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22.02.12 13:36 Uhr
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ACTA: EU-Gerichtshof soll das Abkommen überprüfen

Die EU-Kommission hat den ACTA-Text dem Europäischen Gerichtshof zur Untersuchung vorgelegt. Der Gerichtshof soll prüfen, ob das ACTA-Abkommen gegen geltendes EU-Recht verstoße oder nicht, so EU-Handelskommissar Karl De Gucht.

ACTA wird von Gegnern kritisch gesehen, da es die Freiheit im Internet gefährde. Die Proteste zeigten auch Wirkung, denn unter anderem haben Polen und Tschechien die Ratifizierung von ACTA erst einmal ausgesetzt.

Deutschland hingegen hat ACTA noch nicht unterzeichnet, weil es noch viele offene Fragen gebe, die geklärt werden müssen.


WebReporter: Drachenmagier
Rubrik:   Politik / Inland
Schlagworte: EU, Abkommen, Gerichtshof, ACTA
Quelle: www.stern.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Jetzt liegt also alles in den Händen der Europäischen Gerichtshofes und sollten der Gerichtshof ACTA als EU-Recht konform einstufen, war es das mit der Freiheit im Internet
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2 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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22.02.2012 22:15 Uhr von meisterthomas
Unsere Verträge sind unseren Gesätzen gleichwertig und müssen von der Mehrheit unserer Abgeordneten beschlossen werden. Auch müssen diese Verträge unserem Grundgesetz genügen und somit im Streitfall dem Bundesverfassungsgericht.

Wenn ACTA stattdessen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt wird, so erscheint mir das ein Winkelzug, um vorzutäuschen, dass alles rechtens sei und Kritik schon im Vorfeld zu unterdrücken.
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22.02.2012 23:50 Uhr von ElChefo
..der gleiche De Gucht, der sagte:

„Acta wird nichts an den EU-Gesetzen ändern. Acta wird keine Zensur im Internet einführen oder Websiten schließen“?

...na, wenn das mal nicht eine richtig tolle ergebnisoffene Prüfung wird, wenn schon die Marschrichtung vorgegeben wird.

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