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21.02.12 09:35 Uhr
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Pflegeleistungen können beim Finanzamt geltend gemacht werden

Auch Pflegeleistungen sollten in der Steuerklärung berücksichtigt werden. Sie sind zu 20 Prozent absetzbar. Im Maximum können so 4.000 Euro beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.

Allerdings dürfen die Ausgaben nicht im Vorfeld als außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten oder Betriebskosten geltend gemacht worden sein.

Des Weiteren sind vorher auch die Zuschüsse der Pflegeversicherung abzuziehen.


WebReporter: Skipp76
Rubrik:   Gesundheit / Gesund leben
Schlagworte: Steuer, Pflege, Finanzamt, Absetzung, Sachleistung
Quelle: www.gesundheitsnewsnet.de
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