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16.02.12 12:31 Uhr
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Bundesgerichtshof wird von vielen Unternehmen ignoriert

Der Bundesgerichtshof (BGH) tritt immer wieder für die Verbraucher ein und entscheidet in Klagen zu ihren Gunsten und gegen die stellenweise unverschämten Forderungen der Unternehmen.

Als extremes Beispiel werden die Rücklastschriften genannt. Dabei handelt es sich unter anderem um Einzugsabweisungen, wenn das Konto nicht gedeckt ist. Unternehmen haben dafür bis zu 50 Euro Bearbeitungsgebühr genommen, obwohl der BGH entschied, dass es maximal drei Euro sein dürfen.

Dieses Urteil interessiert viele Unternehmen allerdings nicht. O2 und E-Plus nehmen zum Beispiel noch immer 15 Euro und der DSL-Anbieter 1&1 hat seinen Preis sogar von etwa zehn auf zwölf Euro angehoben. Die Begründung lautet, dass die Personalkosten so hoch seien. Das sei laut BGH jedoch ein Teil des Unternehmerrisikos.


WebReporter: Aratie
Rubrik:   Wirtschaft / Firmennews
Schlagworte: Unternehmen, Gebühr, Konto, Bundesgerichtshof, Lastschrift
Quelle: www.spiegel.de
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15 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen ignoriert   
 
+45 | -2
 
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16.02.2012 12:47 Uhr von Para_shut
warum gibt es dafür keine strafe ?
und wenn, dann nicht im portokassenbereich.

allerdings sieht man daran auch was urteile wert sind.

[ nachträglich editiert von Para_shut ]
Kommentar ansehen Nunja ......   
 
+17 | -1
 
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16.02.2012 12:57 Uhr von Götterspötter
Das die Welt seid ein paar Jahren von "Der Firma" regiert wird .... ist ja nix neues ....

Allerdings sollten wir dann doch die Gerichte Richter und Anwälte abschaffen ..... braucht man nicht mehr und spart Kosten !
Kommentar ansehen Seit wann   
 
+7 | -1
 
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16.02.2012 12:57 Uhr von PanikPanzer
hat dieses Urteil vom BGH Bestand?

Wär mir wichtig zu wissen, dann kann ich ausrechnen wieviel ich von gewissen "Unternehmen" zurückfordern kann.
Zzgl. Zinsen versteht sich, immerhin bereichern die sich widerrechtlich an meinem Geld.. -_-
Kommentar ansehen @Panikpanzer   
 
+5 | -0
 
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16.02.2012 13:06 Uhr von Aratie
Seit 2009.
Hier kannst du alles wissenswerte nachlesen:
http://dejure.org/...
Kommentar ansehen mhm ..   
 
+6 | -1
 
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16.02.2012 13:26 Uhr von Lucianus
also ich glaube mein wissen ob der Formulierungen des BGB ist zu gering.

Ich lese da nirgends eine Klausel die eindeutig festlegt das es unzulässig ist, die von den Firmen genannten Mehrkosten für "wasauchimmer" als Mahngebühren/Rückbuchungskosten aufzuschlagen.

Das einzige woraus man es entnehmen könnte wären die Urteile die in Bezug auf ein § gemacht wurden.

Da es in Deutschland aber keine "Präzedenzfälle" gibt, zumindest nicht verpflichtend wie in Amerika, müsste jeder der mehr Zahlt jedesmal wieder vor Gericht ziehen, und es ist nicht 100% sicher das er Recht bekommt.
Und hier tut sich die Frage auf ob das Risiko dieses Verfahren nun doch zu verlieren, die 5 euro mehrkosten auf der EINEN Mahnung zu zahlen, nicht eventuell übersteigt.

Wer Grundsätzlich dauernd Rückbuchungen hat, sollte sich überlegen ob er sich den jeweiligen Vertrag überhaupt leisten kann!
Kommentar ansehen ...   
 
+0 | -7
 
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16.02.2012 13:40 Uhr von gamer9991
Letztens fehlten mir 50 Cent und ich musste 6 Euro an amazon überweisen als Strafnachzahlung, bin aber zu faul um mir die 3 Euro gerichtlich einzuklagen
Kommentar ansehen @PanikPanzer   
 
+5 | -4
 
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16.02.2012 13:56 Uhr von wok!
", immerhin bereichern die sich widerrechtlich an meinem Geld."

Welches Geld? Offenbar hast du ja nicht genug auf dem Konto, um die bestellten Leistungen zu bezahlen.....
Kommentar ansehen .   
 
+3 | -1
 
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16.02.2012 14:03 Uhr von knuddchen
bei der Telekom muss man 7,50€ als Rücklastschrift bezahlen. Was auch schon an Frechheit grenzt.
Kommentar ansehen hart bleiben   
 
+7 | -1
 
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16.02.2012 15:29 Uhr von Petaa
Ich habe mir schon mehrfach von Firmen mein Geld auf diese Art und Weise zurück geholt, nachdem sie auf Rückforderungen nicht reagiert haben oder Leistungen nicht erbracht haben. (Mein Konto war aber immer gedeckt)
Das ist der Hauptgrund wieso ich so gerne per Lastschrift bezahle, da man als Kunde am längeren Hebel sitzt.
Die unverschämten Rücklastgebühren habe ich nie bezahlt. Da eine solche Forderung erst nachweisbar zugestellt wird, wenn sie per Einschreiben inkl. Rückschein ankommt ist dies den Firmen meistens zu teuer und sie lassen das spätestens dann bleiben ;-) Aber das mit den 3 Euro ist gut zu wissen, da damit die durchsetzbaren Forderungen ja noch niedriger sind und es noch weniger lohnt dem nachzugehen!

@knuddchen

Bei der Telekom habe ich eine solche Belastung auch noch offen, da die mir kein Entertain geliefert haben aber fleißig ihr DSL 3000 abkassiert haben. Mit diesem Laden kommuniziere ich auch nur noch per Einschreiben mit Rückschein und stelle diese Kosten auch grundsätzlich in Rechnung!

[ nachträglich editiert von Petaa ]
Kommentar ansehen und?   
 
+1 | -12
 
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16.02.2012 15:31 Uhr von JesusSchmidt
Kommentar ansehen wok!   
 
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16.02.2012 16:25 Uhr von PanikPanzer
Sicher hab ich das, wenn ich das nicht hätte dann könnte, sollte, dürfte ich mir auch nichts bestellen.
Soll auch Fälle geben, wo z.B. Lohn / Gehalt mal zu spät kommen oder sich durch unregelmäßige Rechnungsstellung (was unter anderem 1&1 und UnityMedia ganz gut kann) kann sich was überschneiden..
Ruck zuck sind mal eben 12,-€ fällig, selbst wenns sich nur um einen Tag überschneidet.
Wenn du es so dicke hast, dass dein Konto immer zu 100% gedeckt ist bitte schön. Es geht aber nicht jedem so gut..!! -_-
Kommentar ansehen @JesusSchmidt   
 
+4 | -0
 
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16.02.2012 18:27 Uhr von Warpilein2
Ich hatte mit einer Firma einen Vertrag welcher besagt das Frühestens am 8. des Monats gebucht werden darf, manchmal bucht diese Firma aber schon am 1. da sehe ich es nicht ein das ich die Gebühr tragen soll schliesslich sagt der vertrag 8. und ich hatte trotzdem schon mehrfach von dieser firma eine mahnung deswegen erhalten ... naja macht nichts demnächst befasst sich das Gerich damit hab nächste woche den termin (nach 8 Monaten warten was ja sogar recht zügig ist)
Kommentar ansehen @ Para_shut   
 
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16.02.2012 20:07 Uhr von killa_mav
Ganz einfach, weil es keine gesetzliche Verpflichtung gibt sich an Urteile zu halten, die in einem anderen Fall gesprochen worden sind.
Kein anderes Gericht muss in einem ähnlichen Fall identisch urteilen, wenn natürlich auch die Gefahr besteht, dass das Urteil spätestens in der Revision gekippt wird.
Aber auch der Bundesgerichtshof kann von seinen Urteilen im laufe der Zeit abrücken und die Lage anders sehen.

Ein Urteil regelt eben insbesondere im Zivilrecht lediglich eine Rechtsangelegenheit von i.d.R. zwei Beteiligten.
Ein Urteil ist nicht mit einer gesetzlichen Regelung gleich zu setzen.
Kommentar ansehen bei falschüberweisungen......   
 
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16.02.2012 22:45 Uhr von weimargg
kreift einem die bank auch tief in die tasche da muss man 25 euronen löhnen wenn man ausversehen geld auf ein falsches konto überwiesen hat und es rückbuchen lassen will und wenn jetzt eine firma 50 euronen haben will dann deckt das nur den personalaufwand das meiste sind ja eh nur steuern und abgaben die in diesem preis sind, bei dem bau einer autobahn kostet die bürokratie doppelt soviel wie die eigentlichen bauarbeiten für die straße, das system hat es raus die menschen sich gegenseitig ausspielen zu lassen und nur weil sie so wenig wissen und tagtäglich dessinformiert werden.
Kommentar ansehen @Petaa   
 
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17.02.2012 00:07 Uhr von firefighter1968
"Da eine solche Forderung erst nachweisbar zugestellt wird, wenn sie per Einschreiben inkl. Rückschein ankommt"
Das ist nicht richtig.
Niemand muss ein Einschreiben annehmen. Wenn Du die Annahme verweigerst gilt das als nicht zugegangen und wirkt auch nicht fristverlängernd.
Witzigerweise ist das reine Einwurfeinschreiben "sicherer" als mit Rückschein. Absolut sicher ist nur die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.

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