Pommes-Prozess: Künstler bekommt Schadenersatz wegen 20 Jahre alter Pommes
Ein Künstler führte mit seiner ehemaligen Münchner Galerie einen bizarren Rechtsstreit, bei dem es um 20 Jahre alte Pommes ging. Diese hatten ihm als Vorlage für sein Werk "Pommes d´ Or" gedient und sind verloren gegangen (ShortNews berichtete).
Nun hat das Oberlandesgericht München dem Künstler Recht gegeben und ihm Schadensersatz zugesprochen. Die Galerie muss dem Künstler 2.000 Euro inklusive Zinsen zahlen.
Die Richter folgten damit der Argumentation des Künstlers, dass nicht nur sein Werk Kunst sei, sondern auch die Kartoffelvorlage.