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08.02.12 12:06 Uhr
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Köln: 15-Jähriger trat Schüler zu Tode - Bewährungsstrafe

Ein 15-jähriger Schüler hat einen ein Jahr jüngeren Jungen auf einem Kölner Schulhof bei einer Schlägerei zu Tode geprügelt. Der Schüler soll das am Boden liegende Opfer noch weiter traktiert haben.

Doch der Täter muss dafür nicht ins Gefängnis. Ein Kölner Gericht verurteile ihn lediglich zu einer Bewährungsstrafe. Es sein kein Tötungsvorsatz vorhanden gewesen, daher wurde der Täter nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.

"Mein Sohn liegt unter der Erde, und er kann sich das Leben auf Kosten der Steuerzahler schön machen", meinte die Mutter des Opfers zu dem Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig.


WebReporter: Kamimaze
Rubrik:   Brennpunkte / Todesfälle
Schlagworte: Tod, Köln, Schüler, Schule, Schlägerei
Quelle: www.bild.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+88 | -35
 
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Ergänzend sei bemerkt, dass es sich sowohl beim Opfer, als auch beim Täter um Personen mit Migrationshintergrund handelt.
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70 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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+86 | -3
 
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08.02.2012 12:11 Uhr von Aratie
@Autor: Naja bei denen mag es evtl öfter vorkommen, dass sie sich die birne einschlagen, allerdings ändert das nichts an der lächerlichen Strafe...
aber so ist das nunmal leider hier in DE. Darum nutzen doch auch die ganzen kriminellen Banden immer mehr kleine kinder (sehr beliebt u14) für diebstähle und derlei...
Kommentar ansehen Zur Ehrenrettung möchte ich noch hinzufügen, ...   
 
+37 | -25
 
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08.02.2012 12:16 Uhr von jaycee78
dass der Täter wohl keinen Schweizer Migrationshintergrund hat. Hassan ist in der Schweiz kein gebräuchlicher Name und selbst wenn der geändert wurde, wird der Typ in Wirklichkeit kaum Urs, Giacomo oder Beat heissen.
Kommentar ansehen ...   
 
+115 | -2
 
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08.02.2012 12:26 Uhr von muhkuh27
Also wenn ich auf jemanden immer weiter eintrete, verfolge ich keinen Tötungshintergrund? Das denke ich irgendwie anders.

Naja hoffen wir aufs Karma.
Kommentar ansehen Auf alle Fälle ist es wichtig festzuhalten,   
 
+58 | -10
 
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08.02.2012 12:32 Uhr von DerBelgarath
daß es vor deutschen Gerichten bekanntlich keinerlei Bonus für bestimmte Tätergruppen gibt ...
Kommentar ansehen hört endlich auf mit diesem populär gewordenen   
 
+46 | -134
 
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08.02.2012 12:37 Uhr von erw
Kommentar ansehen Wir bräuchten mal wieder ein Zuchthaus   
 
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08.02.2012 12:37 Uhr von Finalfreak
Da werden solche Verbrecher wieder auf die gerade Bahn zurückgebogen.
Die brauchen mal richtig ein paar auf die Fresse, bis die kurz vorm Sterben sind, dann sehen die mal wie das ist.
Danach sind die bestimmt artig wie ein Lämmchen.
Kommentar ansehen !   
 
+44 | -3
 
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08.02.2012 12:39 Uhr von blabla.
Naja, er hat ja den Staat nicht um Geld betrogen. Da ist so eine Strafe auf Bewährung gerechtfertigt...!
/off

OMG - Das ist wahrlich nicht "Im Namen des Volkes"

Es wird der Tag kommen, da wird ein Richter-Sohn tot geprügelt... Dann werden die Strafen angemessener...!
Kommentar ansehen @ erw   
 
+53 | -12
 
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08.02.2012 12:43 Uhr von DerBelgarath
"es ist scheißegal, ob die nen migrationshintergrund hatten, sowas entsteht aus gesellschaftlichen konstrukten. nehmt mal soziologiekurse."


Nichts könnte unsinniger sein.

Da von vorneherein bekannt ist, welchen "gesellschaftlichen konstrukten" der überwiegende Teil der Einwanderer entstammt und auch jeder weiß, daß ein gesellschaftlicher Aufstieg dieser bildungsfremden Einwanderergruppen bei mehreren Millionen arbeitsloser Deutscher völlig undenkbar ist, solange muß der Hinweis auf den massiven Einfluß der Migranten auf die Kriminalitätsstatistik perpetuiert werden, bis flankierende Maßnahmen seitens der Politik und Gesellschaft erfolgreich waren, genau diese Schicht von jeglicher Zuwanderung auszuschließen!

[ nachträglich editiert von DerBelgarath ]
Kommentar ansehen Aber Urheberrechtsverletzer bekommen 20Jahre ...   
 
+39 | -6
 
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08.02.2012 12:50 Uhr von S0u1
Bei sowas gibts nur eine Strafe => Lebenslanges Arbeitslager im Kaukasus ...

Menschen getötet -> Lebensrecht verwirkt.
Kommentar ansehen Aber wehe du hinterziehst   
 
+28 | -4
 
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08.02.2012 12:52 Uhr von SaxenPaule
eine Million Euro. Dann gehts direkt 2 Jahre in den Knast wie der BGH gerade festgestellt hat.

An sich völlig ok. Aber gerade Körperverletzung wird bei uns irgendwie nicht ernst genommen.
Ich glaube dem sogar, dass er den nicht töten wollte, aber wenn ich halt immer wieder reintrete muss ich mind. mit Langzeitfolgen rechnen. Und dafür sollte man nicht nur ein bißchen Bewährung bekommen.
Kommentar ansehen unsere gesetze sind   
 
+43 | -2
 
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08.02.2012 13:01 Uhr von Aggronaut
veraltet und nicht mehr zeitgemäss.

ein 15 jähriger der wegen mord nur bewährung bekommt, wird das ganze system nicht mehr ernst nehmen.

lächerlich, da können einem die angehörigen des opfers nur leid tun.
Kommentar ansehen Was mich   
 
+33 | -2
 
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08.02.2012 13:04 Uhr von deraufdersucheist
an der ganze Angelegenheit am Meisten befremdet ist die Tatsache, dass wenn ein 15 jähriger bereits jemanden zu Tode prügelt, was macht der gleiche Typ dann mit 20 oder 30, wenn er nicht mehr weiss wohin mit dem Testosteron?

Die Agression die ein solcher Typ mit sich herumträgt gepaart mit der fehlenden natürlichen Hemmschwelle jemanden zu töten ist doch geradezu eine Aufforderung wieder einmal jemanden zu Tode zu prügeln, wenn derjenige auch nur schräg guckt!

Wenn es nach mir gänge, dann gibt es für solche Type nur eine sinnvolle Therapie: Arbeit, Arbeit und nochtmals Arbeit. Bei täglich 10 Stunden schwerer körperlicher Arbeit hätte so einer keine Lust mehr eine Schlägerei anzufangen!
Kommentar ansehen Tod, Köln, Schüler, Schule, Schlägerei   
 
+23 | -1
 
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08.02.2012 13:12 Uhr von ottili
;an sollte den Richter entlassen und wegsperren.
Kommentar ansehen Für Köln normal   
 
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08.02.2012 13:15 Uhr von haguemu
Körperverletzung ist in Köln kein Thema für die Staatsanwaltschaft, "Kein öffentliches Interesse", da hier normal.

Ausnahmen bilden Staatsdiener und ganz üble Fälle, ansonsten handelt es sich hier um eine Form der zwischenmenschlichen Kommunikation.
Im Zweifel kann man als privater Kläger die Gerichte bemühen.

Sorry ich habe auch einen Einstellungsbescheid und kenne weitere wegen mangelndem öffentlichen Interesse.

Gewundert wird sich trotzdem immer wieder gerne wenn Gewalttäter weiter machen und irgendwann "echte Straftaten" begehen.
Da wundert sich dann auch der Schläger, "Eh nur wegen Uniform darf ich den plötzlich nicht verprügeln, voll unfair eh".
Irgendwie kann ich das dann auch noch verstehen.

DANKE an die Gerichte!

[ nachträglich editiert von haguemu ]
Kommentar ansehen DerBelgarath   
 
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08.02.2012 13:19 Uhr von cheetah181
Kommentar ansehen darfst...   
 
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08.02.2012 13:28 Uhr von tomtom81
nur keine Steuern hinterziehen...das gibt rischtisch ärscher...

aber in den Tod treten....
Kommentar ansehen interessant   
 
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08.02.2012 13:38 Uhr von Delios
Nachricht heute auf SN von 11:11 Misshandlung eines Schwerbehinderten. Da gabs 6 Monate auf Bewährung und ein paar Sozialstunden.

Und jetzt dieses Urteil wo jemand gestorben ist...
Kommentar ansehen Zeiten ändern sich   
 
+26 | -1
 
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08.02.2012 13:40 Uhr von blicker2
Hab von meiner Mutter was erfahren was ich nie über meinen Onkel wusste:

Da war er 19 und hatte kein Geld in der Stadt + hat sich leider mit den falschen Leuten abgegeben.

Eines Tages sind die Jungs auf die schlaue Idee gekommen ein Lager Nachts mal zu durchsuchen ob was zu holen ist.
Mein Onkel stand Wache.
Die hatten einfach keine Kohle und hätten nie jemanden verletzt bzw. das ganze sehr amateurhaft gemacht und deswegen auch aufgeflogen.

Für das mein Onkel "Wache Stand" musste er für ~1 Jahr ins Gefängnis.
Wahrscheinlich für heutige Verhältnisse unvorstellbar.

Damals wurde noch härter bestraft, und das war auch gut so.

Wenn ein 15 Jähriger einfach jemanden so totschlagen kann, ist das nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Verwanden und Freunde des Opfers, es zeigt dem Jugendlichen auch (korrekterweise!) das sowas in DE kein Problem ist.

Muss man sich mal vorstellen...ein Leben ausgelöscht...ohne Konsequenzen.

[ nachträglich editiert von blicker2 ]
Kommentar ansehen der lynchmob wetzt die messer...   
 
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08.02.2012 13:42 Uhr von JesusSchmidt
Kommentar ansehen @ Aggronaut   
 
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08.02.2012 13:51 Uhr von Perisecor
Kommentar ansehen Justiz   
 
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08.02.2012 14:28 Uhr von DoJo85
Ich verstehe die deutsche Justiz schon ganz gut. Und ich kenne auch die Vereinigungstheorie des Bundesverfassungsgerichts im Strafrecht, die durch das Bundesverfassungsgericht 1977 formuliert wurde.

Trotzdem ist eine Bewährungsstrafe für solch eine Tat weder als Strafe ausreichend, noch hat sie eine präventive Wirkung, weder auf den Täter selbst noch aus die Allgemeinheit.

Ich stehe dieser in Deutschland prakitzierten Straftheorie sowieso sehr skeptisch gegeüber.

Auch wenn er den anderen nicht töten wollten, wollte er ihn schon schwer verletzen. Und dafür ist eine Bewährungsstrafe nicht genug. Der muss mindestens in Arrest für einige Wochen und ne saftige Geldstrafe.
Was soll er denn aus diesem Urteil lernen? Dass er auf dem Schulhof andere verprügeln kann und es passiert nichts? Oder auf dem Bahnsteig?
Kommentar ansehen Was ein Kinderleben in Deutschland wert ist !   
 
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08.02.2012 14:37 Uhr von Copykill*
Hier mal eine Ausug aus dem Handelsblatt von Heute

"Armin Nack, Richter am Bundesgerichtshof, hat nämlich heute unmissverständlich folgendes klargestellt: Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss ins Gefängnis. "


Quelle : http://www.handelsblatt.com/...


Eine Schande !
Und wieder mal hat unsere Justiz eine Gelegenheit genutzt unser Land etwas unsicherer zu machen.
Kommentar ansehen wen juckts   
 
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08.02.2012 14:47 Uhr von Jimboooo
[edit]

allerdings, mal unabhängig davon, bewährung für mord is auch klasse, da kann ich den vorpostern nur zustimmen, für steuerhinterziehung bzw urheberrechtsverletzung gibts weit mehr.
Kommentar ansehen der autor   
 
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08.02.2012 14:56 Uhr von bln_playa
Kommentar ansehen .   
 
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08.02.2012 15:13 Uhr von DeafNut
Tut mir leid aber das Urteil verstehe ich nicht! Wer auf eine wehrlose Person weiterhin eintritt, muss damit rechnen das die Person zu tote kommt, bzw nimmt seinen Tod in kauf! Finde das Urteil lächerlich. Wenn ich jemanden töten möchte, kann ich Ihn ab sofort zu Tote prügeln. Ich weiß ja das ich für die "Körperverletzung mit Todesfolge" nur eine Bewährungsstrafe erhalte. *Kopfschüttel*

[ nachträglich editiert von DeafNut ]

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