Spanisches Urteil: Arzt und Klinik sind für Brustimplantate schadensersatzpflichtig
Ein spanisches Gericht hat einer Frau einen Schadensersatz von 7.455 Euro zugesprochen. Die Implantate, die der Patientin bei der Brust-OP eingesetzt wurden, stammten von der französischen Firma PIP.
In dem Fall, der vor einem Madrider Gericht verhandelt wurde, konnte die unzureichende Aufklärung seitens der spanischen Klinik und des Schönheitschirurgen festgestellt werden.
Eines, der im April 2001 eingesetzten Implantate, riss 2008. Die Aufklärung über die möglichen Risiken erfolgte nicht. Grundsätzlich müssen die Risiken dem Patienten vor der Operation mitgeteilt werden.