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07.02.12 18:01 Uhr
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Berlin: Bar darf nicht mehr mit "Ficken" werben

Der Betreiber der Cheeta-Bar in Berlin darf nicht länger mit dem Partyschnaps "Ficken" werben.

Dies verbietet nun das Berliner Ordnungsamt, da auch Kinder Zugang zum Lokal haben.

Zusätzlich müssen 300 Euro Bußgeld bezahlt werden, da der Slogan "Ficken ist schön" zu obszön sei. Einige Meter entfernt steht jedoch eine Schwulenbar, wo der Name "Ficken 3000" für alle frei zugänglich ist.


WebReporter: tipico
Rubrik:   Politik / Inland
Schlagworte: Werbung, Bar, Schnaps, Schwulenbar
Quelle: www.schwaebische.de
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15 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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+47 | -7
 
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07.02.2012 18:17 Uhr von GroundHound
Gesinnungsgesetzgebung, bzw. hier Gesinnungsordnung.
Kommentar ansehen ...   
 
+52 | -3
 
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07.02.2012 18:46 Uhr von Logopogo
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Kinder doch sowieso nicht in Kneipen etc..
was für ein Quatsch.
Kommentar ansehen Wundert mich nicht.   
 
+8 | -14
 
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07.02.2012 19:05 Uhr von GaiusBaltar
Da gabs doch mal so nen Bürgermeister in der Stadt. Glaub Wowereit war sein Name...und das ist auch gut so.
Kommentar ansehen obwohl ich...   
 
+20 | -4
 
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07.02.2012 19:06 Uhr von Mui_Gufer
...mit schwulenbars nix am hut habe, würde ich bereits beim 2999stenmal schlapp machen.
Kommentar ansehen Eigentlich gehört er wegen   
 
+17 | -3
 
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07.02.2012 19:15 Uhr von Oberlehrer
phantasieloser und langweiliger Werbung bestraft. ;-)
Kommentar ansehen Eierlikör oder Ficken???   
 
+2 | -1
 
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07.02.2012 19:16 Uhr von norge
FICKEN!!!
Kommentar ansehen Oh mein Gott   
 
+8 | -2
 
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07.02.2012 20:15 Uhr von Wolfsburger
Discobesucher werden von dem Wort "ficken" bestimmt schwer psychisch gestört.
Kommentar ansehen Aha   
 
+4 | -0
 
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08.02.2012 00:21 Uhr von Johnny_Speed
Seid wann kommen Kinder in ne Kneipe? Und warum darf eine Schwulenbar den Namen tragen? Wenn die Schwulenbar in der Nähe der Kneipe liegt laufen da doch sicher auch die Kinder vorbei, die in die Kneipe gehen.
Kommentar ansehen ...   
 
+0 | -0
 
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08.02.2012 00:34 Uhr von Soulfly555
Kommentar ansehen @Johnny_Speed   
 
+8 | -0
 
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08.02.2012 02:45 Uhr von Botlike
"Sorry, sie müssen ihre Schwulenbar umbenennen. Die Kinder, die täglich in die Kneipe nebenan gehen, fühlen sich von dem Namen gestört" :D
Kommentar ansehen FICKEN Partyschnaps...   
 
+3 | -1
 
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08.02.2012 09:49 Uhr von Johnny_Krawallo
...ist sooo provozierend wie eine Bikiniwerbung im neuen Neckermann-Katalog. Gähn 3000... Der Witz ist langsam doch echt mal erzählt. Soll er dazu lieber für ein gutes Bier Werbung machen, anstelle für Gesöff, das nur wirklich zum Würgen schmeckt.
Kommentar ansehen .....   
 
+5 | -1
 
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08.02.2012 10:15 Uhr von Nebelfrost
das krasse ist ja, dass es die kinder sicher nicht mal interessieren würde wenn ein likör "ficken" heißt. die vorstellung, es könnte die kinder stören, interessieren oder psychisch schädigen, existiert nur in den abstrusen vorstellungen der behörden.

noch was: was haben eigentlich kinder abends in einer bar zu suchen? und wenn dort wirklich kinder ein- und ausgehen, dann sollten die behörden lieber was DAgegen unternehmen, denn kinder haben an so einem ort nichts zu suchen. für eine bar gilt der zutritt ab 16 jahren! die logischere handlung wäre also, zu verhindern, dass kinder da rein kommen und nicht die kinder weiterhin reinlassen und den namen "ficken" verbieten.

das hat mit jugendschutz nichts zu tun. das ist erwachsenenentmündigung unter dem deckmantel des angeblichen jugendschutzes! was ist das eigentlich für ein krankes land? sitzen hier nur noch spastiker in den oberen reihen?

[ nachträglich editiert von Nebelfrost ]
Kommentar ansehen @ Oberlehrer   
 
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08.02.2012 10:18 Uhr von EvilMoe523
Da stimm ich dir zu. Gags mit diesem Schnapps zu machen ist zwar in Ordnung, dafür ist er ja auch da um Aufsehen zu erregen aber "Ficken ist schön" ist ja echt mal absolut unkreativ. Passt nicht mal zu Schnapps :D
Kommentar ansehen gut ist auch der "blowjob"   
 
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08.02.2012 10:30 Uhr von Jimboooo
wenn du zur bardame hingehst und sagst "ich hät gern nen blowjob" :)

desweiteren, ich glaube, die schwulenbar und die bar hier sind zwei verschiedene baustellen, oder? die bar um dies hier geht hat halt glaub nicht mit ihrem barnamen werbung gemacht, sondern mit dem schnaps und die schwulenbar wurde nur erwähnt, weil deren name kein problem zusein scheint
Kommentar ansehen das ordnungsamt hat gar nichts zu melden.   
 
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08.02.2012 12:35 Uhr von JesusSchmidt
die marke ist legal und mit legalen marken kann man selbstverständlich auch werben. die idioten verpulvern bloß wieder steuergelder, indem sie einen rechtsstreit lostreten, den sie nicht gewinnen können.

lustig finden derartige markennamen im übrigen bestenfalls kindergartenkinder. und natürlich irgendwelche verklemmten hohlköppe.

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