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05.02.12 11:19 Uhr
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Villingen-Schwenningen: Familie stiftet Sohn anscheinend zur Brandstiftung an

Um an 75.000 Euro von der Versicherung zu kommen, soll ein 35-jähriger Mann zusammen mit seiner 28-jährigen Frau und seiner 20-jährigen Zweitfrau im Juli 2011 seinen strafunmündigen zehnjährigen Sohn zur Brandstiftung angestiftet haben.

Der 79-jährige bettlägrige Großvater, dessen Tod anscheinend billigend in Kauf genommen wurde, entkam den Flammen mit einer schweren Rauchvergiftung.

Vor dem Brand soll das Dreierpaar die Papiere der Versicherung in Sicherheit gebracht haben. Sie sollen bereits mehrfach versucht haben, Versicherungen zu betrügen. Der Prozess beginnt am 13. März.


WebReporter: jaycee78
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Familie, Sohn, Brandstiftung, Villingen-Schwenningen
Quelle: woodz.schwarzwaelder-bote.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+3 | -5
 
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Wohnt jemand von euch in Villingen-Schwenningen? Das Verfahren dürfte sehr interessant sein. Ein Berichterstatter von ShortNews im Gerichtssaal wäre toll.

PS
Ich hätte auch gerne eine 20-jährige Zweitfrau.
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6 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen was ist ein Dreierpaar?   
 
+4 | -0
 
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05.02.2012 11:32 Uhr von cookies
*lach*
Kommentar ansehen ...   
 
+14 | -1
 
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05.02.2012 11:34 Uhr von Venytanion
So wie ICH das in der Quelle lese - Das sind keine Deutschen.
Die Fackeln echt die Hütte ab wegen 75.000 Euro und Opa kann ruhig hops gehen ?
Was sind das nur für Menschen ???
Kommentar ansehen @Venytanion Woher weisst du das?   
 
+3 | -4
 
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05.02.2012 12:32 Uhr von jaycee78
Die Kenntnis der deutschen Sprache ist nicht unbedingt Voraussetzung für die Einbürgerung.
Kommentar ansehen Fast wie in Ludwigshafen.   
 
+4 | -2
 
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05.02.2012 12:57 Uhr von 24slash7
Der Kaplan lässt sich von seiner Frau retten und schickt sie DANACH in die Flammen um die Kinder auch zu retten. Frau und Kinder kamen in den Flammen um.
Kommentar ansehen @24slash7   
 
+1 | -0
 
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05.02.2012 13:30 Uhr von jaycee78
Hier ist noch ein komischer Fall:

http://www.express.de/...

War die Schlafzimmertür wohl von innen oder aussen abgeschlossen?
Kommentar ansehen Tja   
 
+2 | -2
 
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05.02.2012 14:00 Uhr von Jolly.Roger
"seit wann darf man in Deutschland Bigamie betreiben und eine Zweitfrau halten?"

Läuft unter dem Begriff "Religionsfreiheit".

Auch die Anstifftung minderjähriger, nicht strafmündiger Kinder ist nicht ungewöhnlich. Und wenns die Kinder schon so anschaulich von ihren Eltern lernen.... ;-)

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