"Mann" wollte Sängerin "Michelle" unerlaubterweise doubeln und muss nun in Haft
Ein 28-Jähriger bringt derzeit die österreichische Justiz in die Bredouille, was für den verurteilten Betrüger die richtige Haftanstalt anbelangt: Eine für Männer oder eine für Frauen? Der Mann wollte unerlaubt als Schlagersängerin Michelle auftreten und wurde im November 2011 zu 15 Monaten Haft verurteilt.
Das Problem ist im Moment eine noch nicht endgültig medizinisch abgeschlossene Geschlechtsumwandlung des Betrügers, die entscheidet, ob er in ein Gefängnis für Männer oder für Frauen gehen muss. Eigentlich war die Person vormals männlichen Geschlechts eingetragen - seit kurzem aber nun als Frau.
Nun versucht der Anwalt die Einweisung in die für seine Mandantin richtige Anstalt länger hinaus zu schieben. Denn erst die abschließende medizinische Operation könne Auskunft geben, in welche Haftanstalt die Person zu gehen habe. Über die Vollzugstauglichkeit entscheidet nun das Gericht.