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01.02.12 17:44 Uhr
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Für Sachverständige gilt keine Altersgrenze

Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass eine Regelung aus der Satzung der Industrie und Handelskammer nicht korrekt ist, weil einem Sachverständigen nicht die Zulassung aufgrund seines Alters, verwehrt werden kann.

Konkret sieht die Satzung der IHK vor, dass Sachverständige nur bis zu einem Alter von 71 Jahren in der IHK tätig sein dürfen. Das wollte der heute 75-jährige Sachverständige für den Bereich "EDV im Rechnungswesen und Datenschutz", sowie "EDV in der Hotellerie" nicht hinnehmen und klagte dagegen.

Zunächst scheiterte die Klage noch in den vorherigen Instanzen, auch beim Bundesverwaltungsgericht. Letzten Endes hob das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung jedoch auf und verwies sie zur erneuten Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht.


WebReporter: Marius2007
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Gericht, Urteil, IHK, Sachverständiger
Quelle: www.welt.de
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01.02.2012 17:52 Uhr von Sir.Locke
"Für Sachverständige gilt keine Altersgrenze"

wie es der letzte satz der news auf den punkt bringt: das urteil das der herr mit 75 nicht mehr als sachverständiger arbeiten darf ist aufgehoben ES WIRD ABER das bundesverwaltungsgericht neu entscheiden müssen ob die satzung und somit das höchstalter von 71 statthaft ist.

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