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01.02.12 13:36 Uhr
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Schweiz: Herabfallende Eisplatte eines LKWs trifft Frontscheibe eines PKWs

Auf der Autobahn A1 hat eine von einem LKW herabstürzende Eisplatte einen nachfolgenden PKW direkt getroffen und die komplette Windschutzscheibe zerstört.

Nach Aussage der Polizei hat der Fahrer des Lastwagens mit einer Strafanzeige zu rechnen. Auf Grund der tiefen Temperaturen empfiehlt die Polizei, Lastwagen vor Fahrtbeginn gründlich von Schnee und Eisplatten zu befreien.

Durchgeführte Kontrollen der Solothurner Kantonspolizei führten diesbezüglich schon zu mehreren Strafanzeigen.


WebReporter: Kosh67
Rubrik:   Brennpunkte / Unfälle
Schlagworte: Unfall, Schweiz, Eis, Lkw, Pkw, Frontscheibe
Quelle: www.20min.ch
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8 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen @eternal_waltz   
 
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01.02.2012 13:45 Uhr von Kosh67
Verletzt wurde zum Glück niemand.
Kommentar ansehen Aehem....   
 
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01.02.2012 13:56 Uhr von derSchmu2.0
wenns zu nem Prozess kommt, weil die Versicherung des LKWs/Fahrers nicht komplett dafuer aufkommen sollte...kann es dann nicht auch sein, dass der PKW-Fahrer auch haften muss? Klingt ja nicht gerade so, als haette dieser den Abstand eingehalten...ausser natuerlich, die Platte hat sich beim Anfahren geloest...da steht man ja nicht mit 50m Abstand vor einer Ampel zum Beispiel...
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01.02.2012 13:59 Uhr von Skyeye
Man ist schon immer dazu verpflichtet gewesen sein Auto bzw. LKW vor der Fahrt Schnee- und Eisfrei zu machen.
Dass die meisten LKW Fahrer alle zu faul sind eine halbe Stunde früher aufzustehen und die große Fläche des Auffliegers abzubürsten, bzw. oft nichtmal nen Besen dabeihaben ist allerdings kein Geheimnis.
Ich habe es auch schon viele Male erlebt dass sich mehrere Kilo Schnee vom Auffliger lösen und die PKWs dahinter erstmal den Anker werfen können.
Ich hoffe dieser Fahrer verliert seinen Job. Ich sehe zwar ein, dass es viel Arbeit ist LKWs zu enteisen und auch sicherlich nicht angenehm ist bei -10° und Wind den Besen zu schwingen, aber dass es notwendig ist sieht man hier.

[ nachträglich editiert von Skyeye ]
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01.02.2012 14:05 Uhr von saintgermaunt
warum sollte der PKW fahrer mitschuld bekommen?! noch nie einen lkw auf der autobahn überholt? soweit ich weiss, kommt man bei dem manöver dem lkw auch sehr nahe. achnee, ich vergaß: eisbrocken fallen immer nur auf die vom lkw befahrene spur. sry
Kommentar ansehen saintgermaunt   
 
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01.02.2012 14:14 Uhr von derSchmu2.0
im Artikel ist von einem nachfolgenden PKW die Rede...also gehe ich davon aus, dass die Platte nach Hinten heruntergefallen ist...sowas nimmt eine Versicherung gerne als Grund, den Sicherheitsabstand anzuzweifeln...

Man kann mir da ja ruhig n Minus geben, auch wenn ich nicht weiss, wofuer...weil ich dem LKW-Fahrer ja nicht jegliche Schuld abspreche, sondern nur darauf hinweisen moechte, dass man durch eine vermeintlich klare Vorfallsbeschreibung noch lange nicht von jeder Schuld frei gesprochen ist...

Achja, wer hier nur von den boesen LKW-Fahrern redet..habe die Tage auch schon wieder genug Autofahrer gesehen, die zu faul waren, ihre Scheiben an den Vordertueren, Heckscheiben und sogar die Frontscheibe nicht richtig von Schnee und Eis zu befreien, von dem, was auf dem Dach, Heckklappe oder Motorhaube liegt ganz zu schweigen...ein Autofahrer sollte dafuer weniger Zeit in Anspruch nehmen muessen, als ein LKW-Fahrer...sollte man meinen und die schaffens auch nicht, dennoch kann durch Fahrtwind auch so mancher Brocken durch die Luft einem nachfolgenden Fahrzeug gefaehrlich Nahe kommen
btw.....bin kein LKW-Fahrer

[ nachträglich editiert von derSchmu2.0 ]
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01.02.2012 14:30 Uhr von Jolly.Roger
Nö.
Eisplatten, selbst wenn sie genau hinten runter fallen, haben ja auch eine Fallkurve.
Ist im Endeffekt, wie wenn du eine Coladose von einem Podest kickst.

Bei Tempo 80 schlägt die schon "einige" Meter hinter dem LKW ein.

Es ist mindestens grob fahrlässig mit Schnee und Eis aufm Dach zu fahren, auch bei PKWs.
Ich hab sowas mal in der Stadt gesehen, als einem LKW beim Abbiegen die Eisplatten vom Dach rutschten. Gottseidank standen da keine Personen am Fußgängerübergang....
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01.02.2012 16:22 Uhr von derSchmu2.0
du widersprichst damit aber nicht meiner Aussage...ich sagte ja nur, dass die Versicherungen bei solchen Faellen gerne auch den gefahrenen Abstand ueberpruefen. Durch einfachste physikalische Formeln kann man ja ermitteln, bei welchem Tempo so ein Brocken wie weit fliegt und in welcher Entfernung vom LKW das Objekt sich auf einer Hoehe mit der Windschutzscheibe befindet. Anhand der von beiden Fahrern angegebenen Geschwindigkeiten, beim LKW kann man da wohl auch den Fahrtenschreiber hinzuziehen, duerfte dann ja schnell klar sein, wie gross der Abstand zwischen den Fahrzeugen war.
Sowas wird die Versicherung des Unfallverursachers bestimmt ueberpruefen lassen, wir wissen doch alle, wie ungern die bezahlen. Da wird die Schuld vor Gericht oefters aufgrund von Versicherungen und Gutachtern aufgeteilt, als man glaubt...

Achja, einen Eisbrocken mit einer Coladose zu vergleichen ist nicht ganz richtig...sicherlich, wenn es um die Beschreibung geht, dass die Dose nicht direkt gegen Bogen fliegt, sondern in einer Kurve. Aber ein Eisbrocken ist meist schwerer und loest sich dadurch auch nicht auf einmal von einer gefrorenen und zugeschneiten Oberflaeche. Dadurch wird die kinetische Energie um einiges verringert, so dass die potentielle Energie einen groesseren Einfluss bekommt, sprich, das Verhaeltnis zwischen der horizontalen Bewegung und der vertikalen Bewegung duerfte ein nicht unwesentlich anderes sein, als es bei dem Kicken einer Coladose der "Fall" ist...eine Dose fliegt weiter, als sie faellt, koennte man fast sagen...

[ nachträglich editiert von derSchmu2.0 ]
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01.02.2012 16:48 Uhr von Jolly.Roger
"ich sagte ja nur, dass die Versicherungen bei solchen Faellen gerne auch den gefahrenen Abstand ueberpruefen"

Das können sie aber nur mittels fester Messergebnisse und nicht mit angegebenen Geschwindigkeiten und Schätzungen. Oder wie willst du das Gewicht der Eisplatten bestimmen? Oder den Auftrieb bzw. Luftwiderstand einer Eisplatte durch den Fahrtwind abhängig von der Größe, wenn es sie gar nicht mehr gibt?

"Achja, einen Eisbrocken mit einer Coladose zu vergleichen ist nicht ganz richtig"

*facepalm*....Es war eine Veranschaulichung. So wie du es geschrieben hast, bist du wohl davon ausgegangen, dass die direkt hinter dem LKW runterfallen....tun sie aber nicht.

"Aber ein Eisbrocken ist meist schwerer und loest sich dadurch auch nicht auf einmal von einer gefrorenen und zugeschneiten Oberflaeche."

Durch den vorhandenen Wasserfilm zwischen LKW-Plane und Eis flutschen diese Platten richtig schön nach hinten weg. Hast du sowas schon mal bei einem PKW gesehen? Durch den plötzlichen Luftwiderstand fliegen die sogar noch ein Stück in die Höhe.....und damit entsprechend weit...

Aus der Nummer kommt keine Versicherung raus, wenn es kein Video und keine Abstandsmessung gibt.

[ nachträglich editiert von Jolly.Roger ]

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