Bundesarbeitsgericht muss sich immer öfter EU-Gericht beugen
Das Bundesarbeitsgericht muss sich immer öfter dem Europarecht beugen, denn die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestimmen zunehmend das deutsche Recht.
"Die Impulse gehen stärker von Brüssel aus als von Berlin", so die BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt.
Nach den neuen Bestimmungen zum Thema Alters- oder Geschlechterdiskriminierung sowie ethnischer Herkunft sei die Arbeitsbelastung beim Bundesarbeitsgericht zudem um 40 Prozent angestiegen.