Urteil: Preisangaben bei Flügen dürfen nicht irreführend sein
Das Berliner Kammergericht hat nun zwei Klagen gegen die Fluganbieter Air Berlin und Ryanair stattgegeben. Konkret geht es um Preisangaben, die nicht alle Gebühren und Zuschläge enthalten. Dies sah das Berliner Kammergericht als nicht vollständig und irreführend an.
Konkret geht es, um die Eingabe der Buchungsziele in das jeweilige System der Anbieter. Nachdem alle nötigen Daten für den Abflug eingegeben wurden, werden Preisangaben gezeigt, die nicht dem tatsächlichen Endpreis inklusive der Preisaufschläge entsprechen.
Die klagenden Verbraucherschützer wiesen daraufhin, dass das Gericht der Ansicht ist, dass der Endpreis nicht nur einfach irgendwo zwischendurch in der Buchung auftauchen darf. Eine solche Ausweispflicht ist aber bereits seit 2008 durch eine EU-Verordnung vorgesehen.