Saarbrücken: 42-jähriger Stiefvater missbrauchte Tochter sexuell
Ein 42-jähriger Saarbrücker wurde vom Landgericht Saarbrücken zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, weil er sich sexuell an seiner Stieftochter vergangen hatte. Zusätzlich muss der Mann seiner Stieftochter 5.000 Euro Entschädigung zahlen.
Zuletzt hatte sich der 42-Jährige in das Bett des mittlerweile 12- bis 13-jährigen Mädchens geschlichen und ließ an seinem Glied manipulieren.
Der Mann gestand seine Taten vor dem Gericht. Die Sache kam ans Tageslicht, nachdem er und die Mutter des Kindes sich getrennt hatten.