Verkehrsgerichtstag: Sollten Herzkranke noch Auto fahren?
Es war kurz vor Weihnachten 2011. Im Kreis Osnabrück ist ein 72 Jahre alter Mann in insgesamt zwei Autos gerast und verletzte einen Menschen. Grund für den Unfall: Der 72-Jährige erlitt am Steuer einen Herzinfarkt.
Auf dem 50. Verkehrsgerichtstag in Gosslar erklärte ein Kardiologe nun, dass die geltenden Verordnungen für Ärzte zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit von Führerscheinbesitzern nicht ausreiche. Es müsste feste Regelungen geben, wann Menschen mit Herzproblemen noch fahren dürfen und wann nicht.
Der Auto Club Europa hat unterdessen verlauten lassen, dass "Menschen mit Herzschwäche nicht generell fahruntüchtig" seien. Man solle doch Menschen nicht ihre Mobilität nehmen. Nur bei Menschen, bei denen man auch durch Auflagen keine Erlaubnis mehr erteilen könne, sei ein Fahrverbot angezeigt.