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27.01.12 17:58 Uhr
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Dachau: Nach Staatsanwaltschaftsmord wieder makabere Todesdrohung im Gerichtssaal

Nachdem es vor zwei Wochen zu einem Mord an einem Staatsanwalt mitten in einem Dachauer Gericht kam, wurde der Saal nun wieder Schauplatz einer bizarren Szene.

Ein Vermieter stieß eine Morddrohung gegen die anwesende Mieterin aus: "Ich weiß schon, wie ich die loswerde, das habe ich vor ein, zwei Wochen hier gelernt", so der Angeklagte.

Es wird nun geprüft, ob der Mann wegen seiner Äußerung eine Strafanzeige bekommt.


WebReporter: mozzer
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Staatsanwalt, Morddrohung, Vermieter, Gerichtssaal, Dachau
Quelle: www.sueddeutsche.de
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3 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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28.01.2012 00:31 Uhr von iarutruk
... will man denn da noch prüfen? eindeutiger und dies auch noch vor richtern, staatsanwalt und rechtsanwalt, kann man doch eine morddrohung nicht geliefert bekommen.
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28.01.2012 11:40 Uhr von CoffeMaker
@iarutruk da würde ich vorsichtig sein. Wenn wir anfangen die Leute auf Verdacht zu bestrafen endet der Rechtsstaat. und wird zur Willkür.
Kommentar ansehen @coffe maker ....   
 
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29.01.2012 02:29 Uhr von iarutruk
... hast du da nicht einen denkfehler in deinem kommentar. der vermieter hat doch vor zeugen ganz eindeutig eine morddrohung ausgesprochen. und für diese drohung und für nichts anderes soll er bestraft werden.

ein erlebnis aus meiner kindheit. meine eltern haben 1952 ein neues reihenhaus gekauft. das objekt bestehend aus 4 partien wurde in einem sumpfgebiet gebaut. die 2 äußeren häuser standen auf festen grund, die 2 inneren auf schlammboden, das zu folge hatte, dass die 2 mittleren häuser überall risse, durch die absenkung aufwiesen. mein vater verklagte die baufirma und verlor den prozess.

der richter äußerte in seiner urteilsbegründung, wir können hier den unternehmer nicht nochmals schuldig sprechen, da er dann durch die anfallenden kosten seinen betrieb schließen müsste.

daraufhin hat mein vater dem richter gedroht, dass er ab sofort nur noch mit einer axt außer haus gehen würde und wenn er ihn, den richter, sehen würde, den schädel spalten würde. mein vater hat für diesen ausspruch im gerichtssaal einen halben monatslohn als strafe bezahlen müssen.

haben sich die gesetze geändert, dass man dies heute nicht mehr bestrafen sollte?

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