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27.01.12 16:45 Uhr
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Urteil: Bundespräsident Christian Wulff darf als "Lügner" bezeichnet werden

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat geurteilt, dass man Bundespräsident Christian Wulff im Zusammenhang mit der Kreditaffäre als "Lügner" bezeichnen darf.

Diese Titulierung sei im Rahmen der Meinungsfreiheit gesichert und somit werde man einigen Verunglimpfungsanzeigen, die eingegangen sind, einstellen.

Der Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel hatte Wulff als "Lügner" bezeichnet, danach folgten einige Anzeigen von Bürger, die den Bundespräsidenten "verunglimpft" sahen.


WebReporter: mozzer
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Urteil, Bundespräsident, Christian Wulff, Lügner
Quelle: www.morgenpost.de
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4 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Lügner hin oder Lügner her....   
 
+11 | -1
 
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27.01.2012 17:09 Uhr von sabun
Unser Bundespräsident ist so odrer so"verunglimpft".

Es soll bitte zurücktreten.
Kommentar ansehen ist ja toll   
 
+1 | -3
 
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27.01.2012 19:06 Uhr von ZzaiH
das eigene staatsoberhaupt darf verumglimpft werden - ok er hats in dieser sache auch verdient - wie wirkt das wohl im ausland...
Kommentar ansehen @ZzaiH   
 
+3 | -0
 
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27.01.2012 23:19 Uhr von Zitronenpresse
Wie wurde es denn wirken, wenn hier nicht alle vor dem Gesetz gleich währen?

Präsident, Kaiser von Brunsbültel, Rattenfänger von Hameln - egal vor dem Gesetz haben ALLE gleich zu sein!
Kommentar ansehen so langsam ....   
 
+1 | -1
 
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28.01.2012 01:53 Uhr von iarutruk
.... macht sich der deutsche staat nur lächerlich. solch eine person wie wulff ist für unseren staat in dieser position nicht mehr tragbar.

wulff absetzen und den posten als bundespräsident ersatzlos streichen, da es sowieso keine politiker mit reiner weste mehr gibt.

die gelder, die der deutsche staat an andere staaten verschenkt, kann jeder minister machen. gesetze die der präsident unterschreibt könnte vom bundesgerichtshof unterschrieben werden. und das gehalt könnte mman armen zukommen lassen.

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