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27.01.12 13:33 Uhr
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Ikea: 58-Jährige stürzt und verlangt 30.000 Euro Schmerzensgeld

2009 parkte eine 58-jährige Frau auf dem Parkplatz eines Ikea-Möbelhauses, um vor weiteren Erledigungen dem Enkel Bonbons zu kaufen und sich einen Kaffee zu gönnen. Auf dem Weg dorthin stürzte sie jedoch und zog sich dadurch einen Bruch am Oberschenkelhals zu.

Seitdem ist sie in ihrem Leben schwer beeinträchtigt. Tennisspielen kann sie mit der neuen Hüfte nicht mehr, auch das aktive Spielen mit dem Enkel fällt schwer. Ikea selbst weist die Schuld von sich.

Das Sturzopfer fordert vom Möbelhaus 30.000 Euro Schmerzensgeld, da der Boden feucht war und keine entsprechenden Hinweisschilder aufgestellt waren. Der Rechtsanwalt der 58-jährigen rät, es auf einem Prozess ankommen zu lassen.


WebReporter: nightfly85
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Euro, Unfall, Schmerzensgeld, Ikea
Quelle: www.derwesten.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+2 | -7
 
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In der Quelle steht was von "schwerbehindert". Ich glaube schon, dass sich der Sturz stark zum Nachteil der Dame ausgewirkt hat, aber es gibt genug Leute, denen es weitaus schlechter geht und den Status eines "Schwerbehinderten" eher tragen. Mit 58 ist es eh nicht mehr so mit dem Tennis-Spielen...
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3 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Früher hätte man noch...   
 
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27.01.2012 13:57 Uhr von Wompatz
...den Kaffee aufwischen müssen, denn man verschütet hätte, heute eben sowas.

Ich finde aber 30.000,-€ bisschen wenig, für die Tatsache, dass sie durch den Unfall jetzt schon ein künstliches Hüftgelenk hat, was sicherlich einiges an Reha-Zeit & Schmerz gekostet hat?!?!

Komisch komisch...
Kommentar ansehen Ich versteh´s nicht ...   
 
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27.01.2012 14:10 Uhr von ted1405
wann immer ich zu blöd zum laufen bin und mich auf die Nase packe, fange ich ganz sicher nicht damit an, die Schuld bei anderen zu suchen.

Warum wird´s denn zusehens Mode, in solchen Fällen den Eigentümer des Bodens verklagen zu wollen?

Ich weiß schon ...
daß man auf den Boden sieht und erkennt, daß es nass, glatt, klebrig oder was auch immer sein könnte wird heute nicht mehr als normal angenommen. Vor dem Gesetz ist der Mensch vermutlich selbst fürs Kacken und Atmen zu doof ... da muss er eindeutig durch einen weiteren Schilderwald geschützt werden.
Kommentar ansehen wären ...   
 
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27.01.2012 15:57 Uhr von iarutruk
... es winterliche verhältnisse, mit schnee und glatteis gewesen, wäre eine klage gerechtfertigt. die höhe der entschädigung legt dann aber, gott sei dank, das gericht fest. hier bahnen sich amerikanische verhältnisse an.

wer auf feuchtem boden zu fall kommt, ist einfach zu dumm um gesund zu leben, zumal sie ja vor dem unfall noch sport getrieben hat und sie eventuell solch eine verletzung durch ihre beweglichkeit hätte verhindern können.

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