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27.01.12 11:58 Uhr
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Paderborn: 14-jährige starb durch Schirmwurf - Urteil verkündet

Im vergangenen Jahr verstarb eine 14-jährige durch einen Unfall nach einem Schirmwurf. Ein 17-jähriger warf den Schirm in die Luft, worauf sich die Spitze des Schirms in die Brust des Opfers bohrte (ShortNews berichtete). Das Mädchen starb an den Verletzungen.

Das zuständige Gericht verhängte nun die Strafe gegen den 17-jährigen Schirmwerfer: 150 Sozialstunden.

Die Richter waren der Ansicht, dass es nicht die Absicht des 17-jährigen war, das Mädchen zu töten. Er wollte den kaputten Schirm lediglich auf ein Dach werfen.


WebReporter: nightfly85
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Tod, Gericht, Urteil, Paderborn, Jugendlicher, Schirm
Quelle: www.nw-news.de
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3 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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27.01.2012 14:15 Uhr von Seridur
wenn nun entschieden wurde, dass es sich bei der sache um einen tragischen unfall gehandelt hat, wieso dann eine strafe? ist der junge nicht schon bestraft genug?
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27.01.2012 17:13 Uhr von iarutruk
.... hat ein richter demonstriert wie unfähig diese wichtelmänner sind. ich entschuldige mich bei richtern, die anders geurteilt hätten.

ein erlebtes perönliches erlebnis. ich habe meiner frau einen gebrauchten golf gekauft. bei der 1. grundreinigung mit polieren und allem pipapo habe ich festgestellt, dass der vordere rechte kotflügel gespachtelt wurde und die spur nicht gestimmt hat.

im kaufvertrag stand unfallfrei. der verkäufer hat zugegeben leicht beschädigte autos aufzukaufen, zu reparieren um sie wieder zu verkaufen. er musste auf seine kosten den kotflügel gegen einen neuen ersetzen und die spur von einer fachwerkstatt einstellen lassen.

nun kommts. trotz dass ich recht hatte, sagte der richter die verfahrenskosten gehen zu meinen lasten, da der verkäufer in einer finanzieller notlage wäre und ich ja eine rechtsschutzversicherung hätte, die die gerichtskosten übernehmen würde. ich habe mich wehement gewehrt, da nach meiner ansicht der verkäufer sich nach seinem fehlerhaften verhalten schuldig gemacht hat.

mit meinem einlenken, habe ich dem richter gesagt, dass hier nicht nur recht, sondern auch unrecht gesprochen wird und ich mir weitere schritte vorbehalte. ich habe allerdings keine weiteren schritte eingeleitet, weil ich damals als 23 jähriger gegen den kukuxklan der deutschen richter eh keine chance gehabt hätte.
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27.01.2012 23:14 Uhr von Chorkrin
Wenn es ein Unfall war, warum dann überhaupt eine Strafe? Wenn es Absicht war, warum dann eine so lasche? Oder war es nur Absicht den Schirm nach ihr zu werfen, aber nicht Sandra K. damit umzubringen? Nur im letzteren Fall wäre das Urteil irgendwie verständlich ..... naja, da hat Mehmet S. ja Glück gehabt ...

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