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26.01.12 16:08 Uhr
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Händler haftet wenn der Handyakku schlapp macht

Der nicht austauschbare Akku beim iPhone ist oft in die Kritik geraten, doch auch Nokia und Motorola folgen inzwischen und bauen Handys mit fest installierter Batterie. Doch es gibt eine Lösung zur teuren Reparatur.

Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich klar geregelt. Wer sich an den Verkäufer statt an den Hersteller wendet hat laut der Verbraucherzentrale von NRW gute Chancen auf eine kostenfreie Lösung.

Dafür muss das Gerät lediglich in einem Zustand sein, in dem es keine Spuren von Stürzen oder eigenen Reparaturversuchen hat. Geld zurück gibt es aber nicht sofort, denn der Händler hat das Recht das Gerät zweimal reparieren oder austauschen zu dürfen.


WebReporter: Chuck-Norris
Rubrik:   High Tech / Elektronik
Schlagworte: Handy, Händler, Reparatur, Akku
Quelle: www.n-tv.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Also wer da noch über Apple jammert ist einfach nur zu blöd selbst ins Gesetzbuch zu schauen und die Sache günstig zu regeln!
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11 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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26.01.2012 16:26 Uhr von FFFogel
BGB lesen hilft... Das mit dem reperaturversuchen steht häufig in den AGB ist aber rechtswidrig. Geld zurück oder ersatzware stehen neben der Reperatur zur auswahl und die wahl hat einzig und allein der Kunde.
Kommentar ansehen @FFFogel   
 
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26.01.2012 16:42 Uhr von Nobody-66
ganz so einfach ist es nicht. wenn das gerät schon äußerlich verschlissen ist, kann der verkäufer es auch reparieren, da schon ein wertverlust eingetreten ist. siehe zitat.
gerade "unverhältnismäßigen Kosten" dürften vorliegen, wenn der kunde nach 11 monaten ein neues gerät will


"§ 439 Nacherfüllung
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
"

akku ist sowieso eine schwere sache, da es ein verschleißteil ist. auch wenn es jetzt nicht mehr so einfach ist, einen akku in kurzer zeit zu ruinieren

[ nachträglich editiert von Nobody-66 ]
Kommentar ansehen Find ich...   
 
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26.01.2012 16:46 Uhr von Terrorstorm
... nur dumm, dass das Schule macht mit den fest verbauten Akkus. Nicht mehr lange, dann kommt der erste auf die Idee auch Notebook Akkus fest zu verbauen, dann muss man seinen Scheiß jedes mal einschicken.

Für mich ein technischer Rückschritt, passt aber sehr ins Zeitalter der Obsoleszenz. Denn nach 2 Jahren stehst dumm da und sollst neu kaufen ( ist nunmal nicht jeder pfiffig genug die Teile selber tauschen zu können, obwohls möglich ist und genau darauf wird abgezielt).


Mal ne Frage, vllt. weiß es einer. Akkus sind doch Verschleißteile. Muss ein Händler darauf 2 Jahre gewähren oder ist man schon nach 6 Monaten (Beweislastumkehr) gekniffen.

[ nachträglich editiert von Terrorstorm ]
Kommentar ansehen Nur dumm,   
 
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26.01.2012 16:55 Uhr von Minipet
das da viele Händler nicht mitmachen werden und derartige Geräte aus dem Sortiment nehmen.

Aber besser ists für den Verbraucher.
Kommentar ansehen @Terrorstorm   
 
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26.01.2012 17:35 Uhr von Faid
Bei meinem Acer Laptop ist nacht circa 7 monaten mein Akku im arsch gewesen...
6 Monate hieß es da...
Hab also nichts bekommen, was mich echt so dermaßen geärgert hat weil die dinger mal eben 200-300€ gekostet haben.
Kommentar ansehen Fest verbaute Akkus? Eine wichtige Information.   
 
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26.01.2012 18:18 Uhr von peter271
Einfach beim nächsten Einkauf den Händler fragen und zeigen lassen ob und wie der Akku getauscht werden kann. Im Zweifel auf ein anderes Gerät umsteigen.
Kommentar ansehen @Terrorsturm   
 
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26.01.2012 21:08 Uhr von blz
Notebooks mit festem Akku gibt es schon lange. Z.b. die VPC SB Serie von Sony, oder das MacBook Air.
Kommentar ansehen Seit 2002...   
 
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26.01.2012 22:22 Uhr von Tillamoook
...so um den Dreh gibt es das neue Recht der Sachmangelhaftung (Gewährleistung). Soviel also zu der "News".

Ein Käufer, der eine bewegliche Sache bei einem Händler kauft, bekommt 2 Jahre gesetzliche Gewähreistung. Davon ist GRUNDSÄTZLICH der Käufer in den ersten 6 Monaten im Vorteil, danach muss der Händler nachweisen, dass der Kunde das Gerät selbst kaputt gemacht hat (Beweislastumkehr).

-> Ist der Akku (oder sonstiges) nach 6 Monate kaputt, darf der Händler grundsätzlich die kostenfreie Instandsetzung ablehnen, wenn der Kunde nicht beweisen kann, dass der Fehler nicht (schon von Beginn an) da war.

Die Herstellergarantie deckt - mit Ausnahmen und/oder Einschränkungen - meist im Sinne des Kunden noch mehr Leistungen ab. Die Garantieabwicklung übernehmen dann die meisten Händler freiwillig und kostenfrei :)
Kommentar ansehen @FFFogel   
 
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27.01.2012 08:00 Uhr von Snaeng
Die Wahl hat nicht der Kunde. Der Händler hat zweimal das Recht und die Verpflichtung den Mangel zu beseitigen. Ob dies durch Reparatur oder eben ein neues Gerät entsteht ist dem Händler überlassen. Wenn er den Mangel aber auch nach 2 maligem Auffordern nicht beseitigen kann, dann hat der Kunde das Recht ein neues Ersatzgerät zu verlangen.
Kommentar ansehen @Snaeng   
 
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27.01.2012 12:22 Uhr von Zerberus76
Falsch: die Wahl hat der Kunde
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

man beachte dann aber auch Abs 3. siehe weiter oben.

§440 ... Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen ...

Und DANACH kann er vom Vertrag zurücktreten bzw Schadensersatz verlangen..

[ nachträglich editiert von Zerberus76 ]
Kommentar ansehen @Tillamoook   
 
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27.01.2012 19:06 Uhr von Maglion
schön wär´s....
Nach 6 Monaten muss der Kunde nachweisen, dass der Defekt seine Ursache in einem Mangel hatte, der bereits bei Ausliefrung vorhanden war.
Und genau damit könnte jeder Händler nahezu jede Reklamation abschmettern, denn der Beweis ist für den Kunden meistens nicht möglich bzw. zu wäre zu teuer - Stichwort Gutachten, Sachverständige usw.

Genau aus diesem Grund dürfte die Beweislast NICHT umgekehrt werden. Wenn ein Gerät innerhalb von 2 jahren kaputt geht, sollte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass es mangelhaft war und der Hersteller muss dann beweisen, dass der der Kunde den Defekt verursacht hat. Dazu kann der Hersteller ja diverse Sensoren (Feuchtigkeit, Temparatur, Erschütterung) verbauen, die einen unsachgemäße Nutzung dokumentieren.
Einige Hersteller machen das ja schon - z.B. Apple mit ihrem Feuchtigkeitssensor.

Ein Hersteller weiß viel besser, in welcher Qualität er fertigt und kann eine entsprechende Ausfallquote berücksichtigen und kalkulieren.

Dass der Händler für den Mist des Herstellers haften soll, halte ich für kritisch. Grundsätzlich, sollte immer der Hersteller erster Ansprechpartner sein und nur wenn z.B. der Hersteller nicht mehr greifbar ist (z.B. insolvent) , muss der Händler haften.

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