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26.01.12 11:20 Uhr
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EU-Gericht erlaubt mehrfach befristete Arbeitsverträge

Eine Frau hatte bei dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklagt, weil ihr Arbeitsvertrag immer wieder befristet ausgestellt wurde - insgesamt 13 Mal.

Das EU-Gericht entschied jedoch zu Ungunsten der Frau und erlaubte mehrfach befristete Arbeitsverträge.

Die Frau war beim Amtsgericht Köln angestellt und wurde oft als Vertretung eingestellt. Das EU-Gericht befand dies als legitim, auch wenn der Vertretungsbedarf sich als "wiederkehrend oder sogar ständig erweist".


WebReporter: mozzer
Rubrik:   Wirtschaft / Arbeitsmarkt
Schlagworte: EU, Gericht, Frist, Arbeitsvertrag
Quelle: www.spiegel.de
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15 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen EU   
 
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26.01.2012 11:30 Uhr von fuxxy
man könnte fast meinen, die hätten die Mafia erfunden.
Kommentar ansehen .......   
 
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26.01.2012 11:34 Uhr von aawalex01
Wichtig dabei ist,das man 2 Jahre durchgängig bei der Firma angestellt ist.Erst dann muss die Frau einen unbefristeten Vertrag bekommen.Wieviel Verträge der Arbeitgeber in den 2 Jahren macht,ist ihn selbst überlassen.
Kommentar ansehen Trotzdem   
 
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26.01.2012 11:44 Uhr von muhschie
ne Sauerei.
Kommentar ansehen aawalex01   
 
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26.01.2012 12:03 Uhr von Psicracker
stimmt nicht! Ich spreche aus erfahrung.
Kommentar ansehen Ich kann mich dunkel erinnern   
 
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26.01.2012 12:14 Uhr von John2k
dass man früher entlassen oder einstellen musste - nach der dritten Befristung.
Kommentar ansehen @aawalex01   
 
+6 | -0
 
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26.01.2012 12:16 Uhr von artefaktum
"Wichtig dabei ist,das man 2 Jahre durchgängig bei der Firma angestellt ist.Erst dann muss die Frau einen unbefristeten Vertrag bekommen."

Und das eben nicht. Die Frau war von 1996 und 2007 in diesem Unternehmen angestellt, also insgesamt 11(!) Jahre.

Wie sich das mit dem deutschen Gesetz vereinbaren soll, dass man nach 2 Jahren unbefristet angestellt werden muss, ist mir schleiherhaft. Das wird damit in der Praxis ja unwirksam.

[ nachträglich editiert von artefaktum ]
Kommentar ansehen Befristung ist nicht gleich Befristung   
 
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26.01.2012 12:28 Uhr von mibo73
Das mit den 2 Jahren stimmt, wenn die Befristung ohne Grund ist, dann ist es sogar so, dass man, wenn man nach einer Befristung z.B. 2 Tage arbeitslos ist, und man dann wieder anfängt sofort unbefristet ist.

Wenn die Befristung mit einem Grund ist, z.B. Urlaubs oder Krankheitsvertretung und das auch so im Arbeitsvertrag steht, dann kann mal 100-mal und mehr befristet werden, auch nach 30 Jahren noch.

[ nachträglich editiert von mibo73 ]
Kommentar ansehen @mibo73   
 
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26.01.2012 12:35 Uhr von artefaktum
Ich versteh schon, was du meinst. Die entscheidende Frage ist nur: Wie glaubwürdig ist eine Begründung, die vorgibt vorläufig zu sein, wenn jemand seit 11(!) Jahren, in einem Unternehmen arbeitet?

[ nachträglich editiert von artefaktum ]
Kommentar ansehen @artefaktum   
 
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26.01.2012 12:54 Uhr von mibo73
Wenn ich den Originalbericht lese, dann lese ich zu Vertretungszwecken und über 11 Jahre 13 Verträge.
Was mir fehlt, sind Infos wie z.B. wie lange waren die Befristungen, wie lange war sie dazwischen nicht angestellt, welche Gründe liegen genau vor ....
Ohne diese Angaben kann man sich kein Bild davon machen, ob es richtig ist, oder nicht.

Stell dir vor, es waren immer nur 8 Wochen. Das wären dann bei 13 Verträgen min. 9 Monaten dazwischen immer, wo sie nicht angestellt war ...

[ nachträglich editiert von mibo73 ]
Kommentar ansehen ...   
 
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26.01.2012 12:57 Uhr von miyoko
EuGH ist KEIN Organ der EU.
Folglich hat das auch auch "EU-Gericht" entschieden.

Siehe dazu:
http://www.bildblog.de/...

[ nachträglich editiert von miyoko ]
Kommentar ansehen ...(2)   
 
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26.01.2012 13:02 Uhr von miyoko
Ich muss mich korrigieren...

Sorry... Ich hab das mit dem EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) verwechselt.
Kommentar ansehen @mibo73   
 
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26.01.2012 13:12 Uhr von artefaktum
"Ohne diese Angaben kann man sich kein Bild davon machen, ob es richtig ist, oder nicht."

Das steht genauer in der Quelle:

"Geklagt hatte eine Frau, die 13 befristete Arbeitsverträge hintereinander ertragen musste."

Betonung hier auf "hintereinander". Also gab es zwischendurch eben keine Pausen.

Und weiter (zum Urteil ganz allgemein):

"Mehrfach wegen Vertretungsbedarf befristete Arbeitsverträge könnten auch dann erlaubt sein, wenn sich der Vertretungsbedarf als "wiederkehrend oder sogar ständig erweist", hieß es."

Du kannst somit non-stop im Unternehmen beschäftigt sein, und trotzdem keine Festanstellung haben. Stell dir vor, da kommt ein neuer Kollege mit Festanstellung und du sitzt daneben, bist seit 11 Jahren(!) in dem Laden, und dennoch vertraglich nur vorübergehend(!) beschäftigt.
Kommentar ansehen Hier steht nichts von hintereinander ....   
 
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26.01.2012 13:34 Uhr von mibo73
http://syndikalismus.wordpress.com/...

Ich galube man muß in dem Fall mal in das Aktenzeichen schauen, sobald es verfügbar ist.
Kommentar ansehen befristet ist ja nicht nur   
 
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26.01.2012 14:44 Uhr von Aggronaut
die ewige unsicherheit ob man den job behält oder nicht. sondern weitet sich auch auf das ganze soziale leben aus, man bekommt ja nichma ein kredit oder dispo wenn man kein festvertrag hat. ein auto leasen fast unmöglich. selbst ein raten kauf bedarf oftamls eines bürgen.
Kommentar ansehen @ Aggronaut   
 
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27.01.2012 17:08 Uhr von Mordo
Und wer noch keine Kinder hat, fühlt sich durch einen befristeten Arbeitsvertrag bestimmt besonders stark zur Empfängnisverhütung motiviert.

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