Urteil: Notorischer Exhibitionist muss Anti-Sex-Pillen nehmen
Ein notorischer Exhibitionist (35) wurde nun vom Landgericht Chemnitz verurteilt. 2010 war dem psychisch kranken Mann bereits verboten worden, sich einem 10-jährigen Jungen zu nähern, dem er in Briefen immer wieder nachstellte: "Ich nehme dich mit in meine Kammer. Wir lieben uns, lasst uns allein."
Da die Mutter des Jungen Angst um ihren Nachwuchs hatte, erstattete sie Anzeige, es kam zum Prozess. In der Vergangenheit fiel der Mann bereits mehrmals wegen Entblößungen in der Öffentlichkeit auf.
Eine vierjährige Bewährungsstrafe hat der gelernte Gärtner davongetragen. Zudem wurde er dazu verurteilt, triebhemmende Präparate einzunehmen und sich einer Verhaltenstherapie zu unterziehen. Diese Mittel seien wirksamer als eine Haftstrafe, so der Richter.