E-Zigarette: Nach Expertenmeinung handelt es sich nicht um ein Arzneimittel
Die Diskussion um die E-Zigarette ist brandaktuell. Der Vorstoß der NRW-Gesundheitsministerin Steffens ist nicht unumstritten. Sie betrachtet die E-Zigarette als Arzneimittel und hat Maßnahmen gegen deren Zulassung eingeleitet. Doch ganz so einfach scheint diese Vorgehensweise nicht zu sein.
Prof. Dr. Wolfgang Voit, Sprecher der Forschungsstelle Pharmarecht der Philipps-Universität Marburg, sieht die Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel kritisch und sagt, dass es sich bei dieser, gemäß der notwendigen Definitionen und Vorgaben, nicht um ein Funktionsarzneimittel handeln kann.
Der Experte spricht von einem Verbot durch die Hintertür und ist der Meinung, dass die Einschätzung als Arzneimittel weit über das Ziel hinaus schieße.