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23.01.12 16:22 Uhr
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Klage: Ehefrau von inhaftiertem NPD-Funktionär Ralf Wohlleben fristlos gekündigt

Jacqueline Wohlleben ist die Ehefrau des NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben, der derzeit inhaftiert ist, weil er im Verdacht steht die Zwickauer Zelle unterstützt zu haben.

Seine Frau arbeitete als Erzieherin in Jena bei dem Sozialunternehmen G. Heckel / Kinder- und Jugendhäuser GmbH Jena, das ihr nach der Festnahme ihres Mannes fristlos kündigte.

Jacqueline Wohlleben spricht nun von "Sippenhaft" und klagt gegen ihre Entlassung. Ihr Ex-Arbeitgeber spricht hingegen von ihrer politischen Gesinnung: "Es geht nicht darum, dass sie die Ehefrau von Ralf Wohlleben ist, sondern um ihre Vergangenheit bei der NPD und ihre persönliche Einstellung".


WebReporter: mozzer
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Arbeit, Klage, NPD, Ehefrau, Kündigung, Funktionär
Quelle: www.spiegel.de
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25 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Tja,   
 
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23.01.2012 16:33 Uhr von DerBelgarath
für Neonazis gilt deutsches und europäisches Recht eben nicht mehr, die werden mit einem Federstrich als vogelfrei erklärt.

Per Gesetz ist eine Ungleichbehandlung und erst Recht eine Kündigung, die in der Weltanschauung oder politischen Einstellung des Arbeitnehmers begründet ist, "eigentlich" verboten.

Aber wen kümmert das schon, solange es sich um Nazis handelt, mit denen kann man machen, was man will, im Zweifel auch ganz einfach totschlagen, wie u.a. auch hier in SN gelegentlich gefordert wird, ohne daß sich irgend ein Checker bemüßigt sähe, diese Aufforderung zur Straftat als Verstoß gegen die AGB/Netiquette zu sanktionieren ...

Brave new world!
Kommentar ansehen ein Traum   
 
+6 | -10
 
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23.01.2012 16:57 Uhr von Bokaj
Ich möchte von NPD-Angehörigen und extrem rechts eingestellten Bürgern hören, wie sie die Morde dieses Trios verurteilen, wie sie das Grundgesetz einschließlich der Menschenrechte unterstützen und verteidigen.

Und zwar nicht nur dann, wenn sie meinen, dass ihre Gesinnungsgenossen diese Rechte nicht erhalten, sondern auch, wenn diese zum Beispiel Migranten vorenthalten werden.
Kommentar ansehen @DerBelgarath   
 
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23.01.2012 17:26 Uhr von Neroll
naja, die Einrichtung wird wohl auch ein wenig die Pistole auf die Brust gesetzt bekommen haben, und zwar von den Eltern.

Ich möchte ja auch nicht, das mein Kind von jemanden mit links- oder rechtsextremen Ansichten erzogen wird. Und davon ist bei der Vorgeschichte der Dame ja auszugehen. (Zumindest legt es die Vermutung nahe, was einem Elter dann ja schon zum Handeln ausreicht.) Also würde ich in der Situation auch zum Betreiber gehen und sagen, entweder der Erzieher geht oder mein Kind. Lasst das mal einige Eltern androhen, dann bleibt denen schon aus finanz. Sicht nix anderes übrig.

Einzig bei der Begründung haben sie sich vertan, die hätten sie kreativer schreiben sollen.

[ nachträglich editiert von Neroll ]
Kommentar ansehen @ Neroll   
 
+6 | -1
 
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23.01.2012 18:04 Uhr von DerBelgarath
Grundsätzlich bin ich geneigt, zuzustimmen.

Personen mit extremistischen Ansichten haben in der Kindererziehung nichts verloren, dabei ist es wurscht, ob es links- oder rechtsextreme Ansichten sind.

Ich erinnere mich an meine Schulzeit, wo wir einen Deutschlehrer hatten, der mit dem seinerzeitigen Radikalenerlass konfrontiert wurde und nur mit Mühe vermeiden konnte, als Linksradikaler aus dem Schuldienst entlassen zu werden.

Ich hatte seinen Unterricht immer als Bereicherung empfunden, allerdings hatte er sich im Unterricht über eine gewisse Spitzzüngigkeit hinaus jede Indoktrination seiner Schüler versagt.

Allerdings stehen solche Vorstellungen, wie wir sie beide habne, derzeit nicht in Übereinklang mit europäischem Arbeitsrecht, zumindest solange, wie die Links- oder Rechtsextremisten die Kinder nicht aufhetzen.

Und solange dieses geltendes Recht ist, werden wir wohl damit leben müssen, nicht nach Gesinnung zu urteilen, sondern nach konkretem Tun. Und da gab es über diese Frau wohl nie Beschwerden, und wenn, hätte man zunächst eine Abmahnung erteilen müssen.

Was für diebische Kassiererinnen gilt, muß erst recht für das gelten, was möglicherweise nur hinter der Stirn einer Kindergärtnerin vorgeht - die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils!
Kommentar ansehen @ Bokaj   
 
+9 | -1
 
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23.01.2012 18:10 Uhr von DerBelgarath
"Ich möchte von NPD-Angehörigen und extrem rechts eingestellten Bürgern hören, wie sie die Morde dieses Trios verurteilen, wie sie das Grundgesetz einschließlich der Menschenrechte unterstützen und verteidigen."

Nun weiß ich nicht, wie NPD-Angehörige oder ihre Sympathisanten argumentieren, aber ich kann mich nicht erinnern, daß irgendwer hier in SN die Morde dieses Trios etwa gutgeheißen hätte, oder das Grundgesetz abgelehnt hätte.

Zumindest für mich gilt, daß alle Menschen gleich viel wert sind, und es keinen Unterschied macht, ob ein Ermordeter nun Deutscher oder Migrant ist.

Und deshalb verurteile ich die zehn sog. "Dönermorde" des letzten Jahrzehntes nicht weniger scharf als ich auch die tausende Mord- und Totschlagsdelikte an Deutschen durch Migranten im gleichen Zeitraum scharf verurteile, oder auch alle anderen Mord- und Totschläge an Ausländern an und durch Deutsche, oder an Deutschen durch Deutsche.

Jeder Mensch muß uns gleich viel Wert sein, und deshalb kann es keine "schlimmen und weniger schlimmen" Morde geben.

[ nachträglich editiert von DerBelgarath ]
Kommentar ansehen @DerBelgarath   
 
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23.01.2012 18:11 Uhr von Sire_Tom_de_Jank
wenn ich deine kommentare lese, kommt es mir so vor als ob du das 3. reich 2.0 befürworten würdest, bevor man was tut. nur leider würde3 es dann zu spät sein.
Kommentar ansehen @ Sire Tom   
 
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23.01.2012 18:16 Uhr von DerBelgarath
Im Gegenteil, ich verurteile Gesinnungsjustiz auf das Schärfste, und genau deshalb ist es Zeit, daß der Rechtsstaat in klarer Anwendung der geltenden Gesetze handelt.

Sowenig, wie im 3. Reich die Juden rechtlos sein durften, so wenig dürfen heute Personen, deren politische Auffassungen wir nicht teilen, rechtlos werden.

Jeder Bürger dieses Landes hat Anspruch darauf, die grundgesetzlich geschützten Rechte in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu dürfen, ohne Wenn und Aber.

Wenn ich Deine Beiträge so lese, dann sehe ich, daß das bei Dir nicht so ist.

Wer also einerseits auf dem Boden des Grundgesetzes steht, und wer wie Du andererseits andere entrechten und einer Lynchjustiz "nach gesundem Volksempfinden" im Stile des 3. Reiches unterwerfen will, das sieht man sofort!

[ nachträglich editiert von DerBelgarath ]
Kommentar ansehen @rBelgarath   
 
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23.01.2012 18:36 Uhr von Sire_Tom_de_Jank
das liegt wohl daran, dass ich ein grundloses "just for fun" opfer von diesen faschisten bin. erlebe das selbe wie ich, dann hast du auch SOFORT NE ANDERE MEINUNG haben (es sein den, du hast auch ne glatze)
Kommentar ansehen @DerBelgarath:   
 
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23.01.2012 18:37 Uhr von sooma
"Per Gesetz ist eine Ungleichbehandlung und erst Recht eine Kündigung, die in der Weltanschauung oder politischen Einstellung des Arbeitnehmers begründet ist, "eigentlich" verboten."

Das stimmt so nicht ganz. Nach §§ 8 bis 10 AGG kann eine Benachteiligung wegen der Religion oder Weltanschauung zulässig sein, wenn sie "erforderlich" ist.

Hier kann ich die Kündigung durchaus nachvollziehen.

Selbstdarstellung der KJH-Jena:
"Politisch und konfessionell unabhängig arbeitend, bietet das Unternehmen als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe zeitgemäße und bedarfsgerechte Erziehungshilfen auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII an."

[ nachträglich editiert von sooma ]
Kommentar ansehen @sooma   
 
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23.01.2012 18:47 Uhr von Sire_Tom_de_Jank
BRAVO
Kommentar ansehen @DerBelgarath   
 
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23.01.2012 18:48 Uhr von Neroll
jaja die Unschuldsvermutung...

die wird immer gern vergessen oder bewusst nicht berücksichtigt. In dem Punkt stimm ich dir auch zu, eigentlich müsste sie gelten - egal was jemanden vorgeworfen wird.
Ein Punkt, der je nach Vorwurf aber auch nicht immer leicht zu berücksichtigen ist, gerade wenn man wie in diesem Fall noch jemanden zu schützen hat.

Aus dem Grund bin ich in meinem Kommentar auch bewusst mein fiktives Kind als Argumentationshilfe gewählt. Weil man hier für einen anderen entscheiden muss und die Folgen der Entscheidung u.U. nicht sofort mitbekommt.
Hier müsste ich mich (fürs Unschuldsprinzip) täglich mit reinsetzen, um zu erleben, ob die Dame die Kinder auch ohne jegliche politische Gesinnung behandelt. DANN könnte ich mir das Unschuldsprinzip leisten.
Da dazu aber im Regelfall die Zeit fehlt, muss ich zum Schutz des Kindes von der Schuld ausgehen und das Kind dem Einflußbereich entziehen.
Denn auch wenn es erstmal keine Beschwerden gab, die Angst, dass meinem Kind irgendeine Ideologie in den Kopf gepflanzt wird, die ist da - und für mich als Elternteil würde die für die Handlung ausreichen - mit vollem Bewusstsein der Unschuldsvermutung übrigens.
Kommentar ansehen @ sooma   
 
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23.01.2012 18:56 Uhr von DerBelgarath
Das sehe ich nicht so.

Der wesentliche Passus ist hier der § 9 AGG:

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.


Ein Blick in den erwähnten § 8 macht vollends klar, daß die Anforderungen hier in diesem Fall gar nicht erfüllt sind:

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

(1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.

(2) Die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines in § 1 genannten Grundes wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen eines in § 1 genannten Grundes besondere Schutzvorschriften gelten.


Der Grund müsste also die wesentliche oder entscheidende berufliche Anforderung darstellen. Das Weltbild einer Kindergärtnerin, die bislang nie negativ aufgefallen ist, kann gar nicht grundlegende berufliche Anforderung sein, das ist vielmehr die Fähigkeit, mit Kinder umzugehen und mit ihnen zu kommunizieren.

So kann bei einem katholischen Kindergarten ggf. der katholische Glaube Einstellungsvorraussetzung sein, oder bei einem evangelischen Pastor dessen Religion.

Konvertiert nun der Pastor zum Judentum, dann kann er sich nicht auf Religionsfreiheit berufen!

[ nachträglich editiert von DerBelgarath ]
Kommentar ansehen @ Neroll   
 
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23.01.2012 19:02 Uhr von DerBelgarath
"Denn auch wenn es erstmal keine Beschwerden gab, die Angst, dass meinem Kind irgendeine Ideologie in den Kopf gepflanzt wird, die ist da - und für mich als Elternteil würde die für die Handlung ausreichen - mit vollem Bewusstsein der Unschuldsvermutung übrigens. "


Ich würde Dir ja gerne Recht geben, hätte nicht seinerzeit der europäische Gerichtshof, einer Klage des seinerzeitigen Rechtsanwaltes Gerhard Schröder stattgegeben, der einen Linksradikalen vertrat und der sich genau auf diese Unschuldsvermutung berief. Der Staat muß leider abwarten, bis sich im Tun des Radikalen Gründe für ein Handeln ableiten, und kann nicht mit dem Schutz seiner unschuldigen Kinder vor Extremisten in der Erziehung argumentieren.

Leider, ich fand das Urteil damals auch völlig verfehlt, aber nun müssen wir damit leben!
Kommentar ansehen @all   
 
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23.01.2012 19:09 Uhr von Sire_Tom_de_Jank
was für kranke leute verkehren hier
Kommentar ansehen @ Sire Tom   
 
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23.01.2012 19:12 Uhr von DerBelgarath
Das kannst Du wohl sagen - aber ich habe immer noch Hoffnung, Dich und Deine Gesinnungsgenossen mit Vernunft zu heilen!
Kommentar ansehen @DerBelgarath:   
 
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23.01.2012 19:25 Uhr von sooma
Worauf sich die KJH-Jena beruft, ist sicher eher:

§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.

___

Aus der Quelle:
"Die Geschäftsführung habe das Gespräch mit Jacqueline Wohlleben gesucht, sagt Balan. Man habe Sorge gehabt, dass eine gewisse politische Gesinnung ihre Arbeit beeinflussen könne. Die Unterhaltung am 6. Dezember 2011 sei ernüchternd verlaufen. Die zweifache Mutter habe zugegeben, selbst in der rechtsextremistischen Szene aktiv gewesen zu sein. Von den Zielen der rechtsextremen Partei habe sie sich jedoch nicht distanziert.

Für das Sozialunternehmen sei dies nicht mit seinen Grundsätzen vereinbar: Als konfessionell und vor allem politisch unabhängiger Träger mit einem humanistischen Menschenbild seien ethische Werte und eine vorurteilsfreie Erziehung unabdingbar. Von den Arbeitnehmern werde erwartet, diese Grundsätze zu teilen, auch wenn dies nicht explizit im Arbeitsvertrag aufgeführt sei."

Deshalb - ich persönlich kann die Kündigung verstehen. Und würde sie wohl begrüssen, wenn mein Kind in einer der Einrichtungen wäre. Ich denke nicht, dass sie laut Naziparolen über den Gang gebrüllt hat, aber Indoktrinierung erfolgt subtil und unterschwellig. Und dass man seine Weltanschauung bei der Garderobe abhängt, ist doch Unsinn.
Kommentar ansehen @ sooma   
 
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23.01.2012 19:31 Uhr von DerBelgarath
Oh, verstehen kann ich diese Kündigung auch.

Ich kann mich sehr gut an die Stelle des Arbeitgebers versetzen und hätte sicherlich die Versuchung verspürt, genauso zu entscheiden.

Was ich beklage ist ja nicht, daß diese Entscheidung vernünftig ist, sondern daß sie nicht in Übereinklang mit europäischem Recht insbesondere in der Auslegung der Rechtsprechung durch den europäischen Gerichtshof steht.

Das sieht ja selbst der Arbeitsrichter so, der schon angedeutet hat, daß die Entschädigung für die Klägerin seiner Ansicht nach zu gering ist - das täte er ja nicht, wenn er davon ausginge, daß diese Kündigung in Übereinklang mit geltendem Recht stünde.

Dann würde er nämlich einfach die Klage zurückweisen.

Ich befinde mich also in guter Gesellschaft mit meinen rechtlichen (!) Zweifeln!
Kommentar ansehen @DerBelgarath:   
 
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23.01.2012 20:01 Uhr von sooma
Rechtliche Zweifel habe ich da weniger als moralische... Weil: Entweder, oder... Eine Kita-Angestellte mit PDS-Vergangenheit und Zugehörigkeit zur Linken wäre mir wahrscheinlich noch mehr zuwider und suspekt.
Kommentar ansehen Verständlich   
 
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23.01.2012 22:43 Uhr von shadow#
Und in der Kindererziehung irgendwo auch begrüßenswert.
Für den Arbeitgeber war die fristlose Kündigung allerdings ein grandioses Eigentor - die Klage dürfte die Dame gewinnen.
Kommentar ansehen @ Sire_Tom   
 
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23.01.2012 22:49 Uhr von Zeus35
"das liegt wohl daran, dass ich ein grundloses "just for fun" opfer von diesen faschisten bin. erlebe das selbe wie ich, dann hast du auch SOFORT NE ANDERE MEINUNG haben (es sein den, du hast auch ne glatze)"

Ach Gottchen, jetzt komm nicht auf die Tour, es gibt genug Leute die von Türken & Co "just for fun" belehrt wurden.
Was glaubst du haben die für eine Meinung?
Kommentar ansehen @ sooma   
 
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23.01.2012 22:53 Uhr von Zeus35
Völliger Blödsinn! Warum?

Ganz einfach, ist SIE durch rechte Indoktrination der Kinder aufgefallen in der Vergangenheit, gab es Beschwerden oder Auffälligkeiten VOR der Festnahme ihres Mannes?

NEIN?!

Dann kann sich die Truppe sowie die Eltern ihre Kündigung in den Allerwertesten schieben.
Kommentar ansehen HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ   
 
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24.01.2012 10:56 Uhr von Sire_Tom_de_Jank
HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ HÄ

jeder bekommt das was er verdient!!! *basta*


*edit*

bei all den nazis hier kann man ja gar nicht so viel essen wie man kotzen möchte

[ nachträglich editiert von Sire_Tom_de_Jank ]
Kommentar ansehen richtig so hinaus   
 
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25.01.2012 15:24 Uhr von Schlottentieftaucher
auf die straß mit dem naziweib soll sie doch bei den npd heinis nach arbeit frage
Kommentar ansehen ROFL   
 
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26.01.2012 15:55 Uhr von One of three
Sehr angenehm wie sich hier Belgarath und sooma sachlich mit dem Thema auseinandersetzen - und typisch das gewisse Einzeller am Ende nicht mehr als "HÄ HÄ" hervorbringen.

Manchmal ist Intelligenz wirklich unfair verteilt ...
Kommentar ansehen @ Neroll   
 
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05.02.2012 16:47 Uhr von dajus
Nun, dein erster Kommentar zeigt, daß du dir nicht für eine Sekunde die Zeit genommen hast, die Quelle zu lesen.

Zitat:
"Die 31-Jährige galt als qualifizierte Betreuerin, von den Eltern geschätzt und bei den Kindern beliebt. Wer ihr Mann ist, sei allen bekannt gewesen, sagt ihr Rechtsanwalt Hendrik Lippold."

Das, denke ich, widerlegt deine Aussage gänzlich.

Sie hat ZWÖLF Jahre dort gearbeitet und plötzlich sollen ihre Erziehungsmethoden fragwürdig sein?

Ihre Begründung der Sippenhaft finde ich in diesem Fall schon nachvollziehbarer.

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