München: Künstler fordert zwei 22 Jahre alte Pommes von Galerie zurück
Das Münchner Oberlandesgericht muss sich derzeit mit einer kuriosen Klage auseinandersetzen: Ein Künstler verlangt von seiner ehemaligen Galerie zwei 22 Jahre alte Pommes-Stücke zurück.
Diese dienten damals als Vorlage für sein Werk "Pommes d´or", das ein Kreuz aus den beiden Kartoffelstäbchen darstellt. Die echten und getrockneten Pommes Frites seien jedoch auch Kunst und könnten von ihm verkauft werden, so der Kläger.
Inzwischen wären die "antiken" Pommes 2.000 Euro wert, weshalb er sie wieder haben möchte. Die Galerie kann die guten Stücke jedoch nicht mehr finden. Das Gericht wies die Klage in erster Instanz ab, nun geht es in die nächste Runde.