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23.01.12 11:30 Uhr
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Schlecker: Insolvenz nun amtlich - Planinsolvenz angestrebt

Wie ein Gerichtssprecher des Amtsgerichts Ulm bestätigt, ist der Insolvenzantrag per Fax eingegangen. Am heutigen Montag werde das Original erwartet.

Das Unternehmen hatte bereits am Freitag mitgeteilt, dass sie einen Antrag auf Planinsolvenz einreichen wollen. Dabei soll neben dem Insolvenzantrag ein Sanierungsplan eingereicht werden. Ziel ist es, einen Teil des Filialnetzes zu erhalten.

Einer der größten Gläubiger, der Einkaufsverbund Markant, hat dem Amtsgericht Ulm Vorbehalte gegenüber geäußert. In diesem Fall müssten alle Gläubiger auf einen großen Teil ihrer Forderungen verzichten.


WebReporter: sebastian_thies
Rubrik:   Wirtschaft / Firmennews
Schlagworte: Firma, Insolvenz, Schlecker, Drogerie
Quelle: www.welt.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Handelt es sich hierbei vielleicht nur um dem Griff nach dem letzten Strohhalm? Oder um pure Berechnung? Ich habe jedenfalls große Zweifel daran, dass es dabei um Erhaltung von Arbeitsplätzen geht.
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3 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen planinsolvenz...   
 
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23.01.2012 11:44 Uhr von masteroftheuniverse
..heisst, dass der betrieb ALLE lohnkosten für 3 monate einspart, da die angestellten vom amt(also vom steuerzahler)
insolvenzausfallgeld bekommt..(in etwa alg1), nebenbei kann innerhalb dieser 3 monate neu über den lohn verhandelt werden(lohnverzicht für arbeitsplatzerhalt;-))

der staat(wir) bezahlt also die sanierung des offensichtlich schlecht geführten konzerns und das bei beibehaltung des bisherigen managements..
Kommentar ansehen masteroftheuniverse @   
 
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23.01.2012 11:57 Uhr von CommanderRitchie
leider ist dein kommentar so nicht ganz korrekt.........
Alle Lohnkosten bzw. alle geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer werden über den Insolvenzverwalter an die Arbeitnehmer ausbezahlt..... und zwar in vollem Umfang !!
Der Arbeitnehmer wird gegenüber allen anderen Gläubigern an derster Stelle gesetzt und die Lohnzahlungen aus dem "Restvermögen" des Unternehmens bezahlt.
Nur bei Insolvenzen, wo kein Betriebs-Vermögen mehr vorhanden ist, springt für bis zu drei Monate das Arbeitsamt ein.
Wobei hier noch erwähnt werden muß, dass eventueller Urlaubsanspruch vom Arbeitnehmer weder als Geldwert noch als bezahlter Urlaub genommen werden kann.
Kommentar ansehen theoretisch   
 
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23.01.2012 12:23 Uhr von masteroftheuniverse
schon..
aber wenn die masseunzulänglichkeit erklärt wird, also die insolvenzmasse nicht ausreicht um alle masseverbindlichkeiten zu begleichen, zahlt der staat

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