EU-Kommission: Unisextarife nur bei neuen Versicherungen
Am 21.12.2012 greift die EU-Gleichstellungsrichtlinie, nach derer Versicherungen nur Unisex-Tarife anbieten dürfen. Die Versicherer befürchten eine Ausweitung der Richtlinie mit hohen Kosten, denn dann müsste beispielsweise unabhängig von Gesundheit oder Behinderungszustand kalkuliert werden.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat Ausnahmen für den Bestand, etwa die 90 Millionen Lebensversicherungen, erlaubt. Die Richtlinie soll ausgeweitet werden, wobei die Kommission plant alle Finanzdienstleistungen aus zu nehmen. Weitere Änderungswünsche der Versicherungen wurden abgelehnt.
Hintergrund war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2011. Die EU-Richter hatten eine in der Gleichstellungsrichtlinie von 2004 enthaltene Ausnahme von der Gleichbehandlung gekippt. In der Folge war unklar ob es für Bestand oder Neugeschäft das Neugeschäft gilt.