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20.01.12 11:14 Uhr
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Urteil: Glücksspiel-Domains müssen nicht gelöscht werden

Die Bezirksregierung Düsseldorf unterlag im Rechtsstreit mit der deutschen Vergabestelle für Internetdomains DeNIC am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Bezirksregierung wollte erreichen, das nicht lizenzierte Glücksspielinternetseiten von der Vergabestelle DeNIC gesperrt werden.

Die Bezirksregierung hatte der DeNIC schon zweimal(2008 und 2010) ein Verwaltungsgeld abverlangt(Einmal 1000 und einmal 400 Euro). Mit der Begründung, dass die DeNIC an der Bereitstellung von unlizensiertem Glücksspiel beteiligt sei.

Die DeNIC argumentierte unter anderem, dass sie allein für Nordrhein-Westfalen eine Domain nicht abschalten könne. Laut Gericht trat die DeNIC nicht als Inhaltsanbieter, sondern als Zugangsanbieter auf und könne deshalb nicht haftbar gemacht werden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.


WebReporter: sebastian_thies
Rubrik:   High Tech / Internet
Schlagworte: Gericht, Urteil, Klage, Düsseldorf, Domain, Glücksspiel
Quelle: www.heise.de
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2 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Heuchlerisches Suchtpräventionsgetue.............   
 
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20.01.2012 11:34 Uhr von CommanderRitchie
Die Regierung hat schlichtweg Angst um ihr Glücksspiel-Monopol und den entsprechenden Einnahmen in Deutschland. Und immer muß die vermeintliche "Spielsuchtprävention" dafür herhalten !!
Genau so läufts auch bei der E-Zigarrette.... da wird der Verkauf ganz schnell verboten !! Auch unter fadenscheinigen und heuchlerischen Gründen...... Alles angeblich nur für die Gesundheit der Raucher.... und gewiss nicht wegen der wegfallenden Tabak - und Umsatzsteuer !! Ironie off !!!!!!

Im Internet gibt es bessere (höhere) Quoten bei Sportwetten als bei Oddset. Die Spielgebühr in höhe von 50 Cent pro Tippschein entfällt.
Im Gegenteil: Im Internet kann man auf einzelne Spiele tippen... das ist bei Oddset nur sehr, sehr eingeschränkt möglich. Gefordert wird, mindestens drei Spiele im Zusammenhang zu tippen !!
Der Einsatz mit Gebühr kostet mindestens 3,00 Euro pro Tipp (mindestens drei Spiele müssen getippt werden).... Bei Internetanbietern kann man theoretisch auch nur 30 Cent pro Spiel einsetzen (auch in Einelspieltipps).......
Wo sind denn die Gewinnchancen wohl höher ?? Bei Einzel-Tipps.... oder wenn mehrere Spiele im Zusammenhang getippt werden müßen ??
Die Frage klärt sich durch die gestalteten Tippangebote von Oddset von selber.

Aber........ Die Regierung will ja nur unser bestes..... unser Geld. Da darf dann auch mal "Suchthilfe" geheuchelt werden !!
Und.... mal ehrlich..... mir als Tipper ist es völlig wurscht, ob ich meinen Gewinn von einem privaten Anbieter ausbezahlt bekomme - oder vom staatlichen Anbieter !!

[ nachträglich editiert von CommanderRitchie ]
Kommentar ansehen Ausweg: Schleswig-Holstein   
 
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20.01.2012 21:13 Uhr von MBGucky
Wenn ich mich jetzt nicht arg vertue, ist dort Online-Glücksspiel erlaubt. (Ich weiß nicht, ob das Gesetz schon geschrieben und gültig ist, aber ich meine es wäre dort.)

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