Urteil: Glücksspiel-Domains müssen nicht gelöscht werden
Die Bezirksregierung Düsseldorf unterlag im Rechtsstreit mit der deutschen Vergabestelle für Internetdomains DeNIC am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Bezirksregierung wollte erreichen, das nicht lizenzierte Glücksspielinternetseiten von der Vergabestelle DeNIC gesperrt werden.
Die Bezirksregierung hatte der DeNIC schon zweimal(2008 und 2010) ein Verwaltungsgeld abverlangt(Einmal 1000 und einmal 400 Euro). Mit der Begründung, dass die DeNIC an der Bereitstellung von unlizensiertem Glücksspiel beteiligt sei.
Die DeNIC argumentierte unter anderem, dass sie allein für Nordrhein-Westfalen eine Domain nicht abschalten könne. Laut Gericht trat die DeNIC nicht als Inhaltsanbieter, sondern als Zugangsanbieter auf und könne deshalb nicht haftbar gemacht werden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.