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20.01.12 10:24 Uhr
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Onlinemarktplatz darf kostenpflichtige Mitgliedschaft nicht in AGB verstecken

Das Amtsgericht Dresden hat einer Kundin im Streit mit dem Onlinemarktplatz Melango.de Recht gegeben. Sie wollte eines der dort angebotenen Schnäppchen kaufen. Dafür musste sie sich zunächst registrieren und den AGB zustimmen.

Durch diese Zustimmung ging sie auch eine kostenpflichtige, zweijährige Mitgliedschaft ein. Weil der Hinweis darauf in den AGB gut versteckt war wurde ihr dies erst bewusst, als sie die Rechnung darüber erhalten hatte.

Das Gericht hat entschieden, dass die Frau nicht bezahlen muss. Verbraucher seien von Marktplätzen wie Ebay und Amazon gewohnt, dass sie diese kostenlos nutzen können. Es handle sich daher um eine "überraschende Klausel". Als solche werde sie nicht Teil des Vertrags.


WebReporter: sglietz
Rubrik:   High Tech / Internet
Schlagworte: Online, Markt, Klage, Platz, Mitgliedschaft, AGB
Quelle: www.zdnet.de
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4 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Komisch   
 
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20.01.2012 10:35 Uhr von Lanyards
es wundert mich ein bisschen dass sich die Justiz nun nichtmehr nur gegen die bösen bösen hochkriminellen Warez-Terroristen vorgeht sondern gegen die die Leute abzocken. Ein Schritt in die richtige Richtung.
Kommentar ansehen Sehr guter Richterspruch .....   
 
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20.01.2012 10:55 Uhr von Götterspötter
und das sollte schnell die "Runde" machen.

Ich finde die Ganze "Abo bei Mausklick" Masche eh kriminel und diese sollte schlichtweg verboten werden.

Solche Verträge dürften erst zu 100% wirksam sein mit einer definitiven "Willenserklärung" und das beide Vertragspartner einen "Vertrag in Händen haben" .....

Am besten per Post ..... oder per Mail-Bestätigung und es gibt heute doch auch die "mobilen Möglichkeiten"

Irgendwie ist man in Deutschland hier in den 80igern hängengeblieben.

[ nachträglich editiert von Götterspötter ]
Kommentar ansehen das wird melango nicht   
 
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20.01.2012 12:51 Uhr von Sire_Tom_de_Jank
wirklich belasten. ein verlorener prozess ca. 1000 euro kosten, aber 10.000 euro einnahmen durch die abofalle von vielen nutzern die nicht vor gericht gehen. solange es keine wirklichen gesetze dagegen gemacht werden und drastische strafen auf solche firmen zukommen, ist denen das doch egal, portokasse.
per saldo verdienen die doch weiterhin ne menge geld
Kommentar ansehen Alt   
 
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20.01.2012 21:18 Uhr von MBGucky
seid mir nicht böse, aber das ist doch schon zig Mal so entschieden worden. In die AGB gehört nun mal keine Preisangabe.

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