Deutschland setzt finanzielle Sanktionen durch
Deutschland hat sich in der europäischen Fiskalpolitik durchgesetzt. Wenn ein EU-Mitgliedsland die Stabilitätskriterien verletzt sind in der Neufassung der Beschlussvorlage auch finanzielle Strafen möglich.
Der europäische Gerichtshof kann "einen Pauschalbetrag festlegen oder eine den Umständen angemessene Strafe, die 0,1 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts nicht überschreitet", heißt es. Die Strafe soll an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gezahlt werden.
Deutschland setzte sich mehrfach für diese Möglichkeit ein. Am 30. Januar werden sich die Staats- und Regierungschefs der EU mit dem Thema befassen. Nicht durchgesetzt hat sich Deutschland bei der Schuldenbremse, welche weiterhin nicht für die Unterzeichnerländer verpflichtend ist.