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19.01.12 15:09 Uhr
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Berlin: Massenweise Handybesitzer über polizeiliche Funkzellenabfragen abgehört

"Netzpolitik.org" wurden Dokumente zugespielt, aus denen hervorgeht, dass die Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft Ende 2009 die "Erfassung und Übermittlung sämtlicher Verkehrsdaten und Verbindungsdaten" durchgeführt hat - den Dokumenten nach sind die Bürger halb Friedrichshains betroffen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll unklar sein, wie viele Datensätze übermittelt worden sind. Anfragen von Seiten der an dem Fall Recherchierenden wurden von den verantwortlichen Stellen bislang nicht beantwortet. Immerhin: Bürger haben die Möglichkeit, eine Anfrage zu stellen, ob sie betroffen sind.

Ursache der Überwachungsaktionen waren Eigentumsdelikte: Aufgrund brennender Autos sollte mit Hilfe der Mobilfunküberwachung herausgefunden werden, welche Personen sich in den betreffenden Regionen aufhalten. Was mit den gespeicherten Daten passiert, ist derweil unklar.


WebReporter: Peter Piksa
Rubrik:   Brennpunkte / Schlagzeilen
Schlagworte: Polizei, Berlin, Staatsanwaltschaft, Mobilfunk, Überwachung, Vorratsdatenspeicherung
Quelle: netzpolitik.org
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Augenscheinlich ist es inzwischen so, daß man als Besitzer eines Mobiltelefons davon ausgehen muss, daß sich die eigene Identität früher oder später - beispielsweise aufgrund einer Reise - plötzlich in der Datenbank irgendwelcher Ermittler wiederfindet und man aller Wahrscheinlichkeit nach niemals davon erfährt. Den Behörden und Politikern muss klargemacht werden, daß nicht alles, was technisch möglich ist, auch sinnvoll und erstrebenswert ist. Überwachung jedenfalls lehne ich ab.
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2 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen @anti-tuerk   
 
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19.01.2012 16:38 Uhr von Peter Piksa
Hast Du Dich eigentlich schon einmal mit dem Konzept des Rechtsstaats auseinandergesetzt? Im Rechtsstaat gilt beispielsweise eine Fundamentalgewissheit wie die Unschuldsvermutung. Wenn mir nichts bewiesen werden kann, oder kein hinreichend starker Tatverdacht gegen mich begründet werden kann, darf ich nicht als Tatverdächtiger behandelt werden.

Darüber hinaus gilt das Übermaßverbot: Wenn den Ermittlern ein milderes Mittel zur Erlangung des eigentlichen Zieles zur Verfügung steht, dann muss diesem der Vorzug vor härteren Mitteln gegeben werden. Verglichen mit der VDS, die eine anlasslose (!) Komplettüberwachung (!) aller 82 Millionen Bürger darstellt, gibt es Maßnahmen, die sich gegen den Einzelnen richten und daher als maßvoll zu betrachten sind.

Die VDS disqualifiziert sich also schon unter Perspektive rechtstaatlicher Aspekte.
Kommentar ansehen Und...   
 
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19.01.2012 22:23 Uhr von Sonny61
wo bitte ist hier die News?
Es ist mal wieder was an die Öffentlichkeit gekommen und mehr nicht.- Scheibchenweise/Salamitaktik

[ nachträglich editiert von Sonny61 ]

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