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18.01.12 14:20 Uhr
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Finanzamt verpasst Frist: Mann darf irrtümliche 85.000-Euro-Rückerstattung behalten

Ein saarländischer Steuerzahler kann wegen eines Fehlers des Finanzamtes 85.000 Euro sein Eigen nennen.

Der Mann bekam eine 85.000-Euro-Lohnsteuer-Rückerstattung überwiesen, statt der richtigen 400 Euro. Weil die Steuerbehörde jedoch verpasst hatte, das Geld fristgerecht zurückzufordern, darf er es nun behalten.

Der Mann hatte acht Jahre lang Stillschweigen bewahrt und damit war die Verjährungsfrist abgelaufen. Der Bundesfinanzhof in München hat nun in einem Urteil klargestellt, dass der Bürger das Geld behalten darf.


WebReporter: mozzer
Rubrik:   Kurioses / Missgeschicke & Pannen
Schlagworte: Frist, Finanzamt, Verjährung, Lohnsteuer, Rückerstattung, Bundesfinanzhof
Quelle: www.welt.de
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22 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen 8 Jahre?   
 
+73 | -4
 
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18.01.2012 14:40 Uhr von ZzaiH
die haben es in 8 Jahren nicht geschafft eine Rückforderung zu schreiben...?

alle, die auch nur diese akte in der hand hatten, fristlos endlos...
Kommentar ansehen mann   
 
+50 | -0
 
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18.01.2012 14:52 Uhr von Bleissy
die haben das acht jahre lang nicht bemerkt ??? ey 85 tausend ???? naja bei einigen banken findet mann ja auch dann und wann ma die eine oder andere milliarde !?!?!?

[ nachträglich editiert von Bleissy ]
Kommentar ansehen @Bleissy   
 
+44 | -0
 
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18.01.2012 15:11 Uhr von Jimboooo
wie du schon sagtest, wenn sich ne bank mal eben um 55 milliarden verrechnet, ohne das es auffällt, kann das finanzamt sich ja mal nen fehler von 85000 leisten, sind doch nur peanuts :)

für den mann freuts mich, glück muss man haben :D
Kommentar ansehen wieso   
 
+15 | -0
 
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18.01.2012 15:17 Uhr von blabla.
hab ich nicht so´n Glück :S
Kommentar ansehen Glück gehabt,   
 
+40 | -2
 
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18.01.2012 15:18 Uhr von DerBelgarath
und vor allem schlau genug gewesen, die Klappe zu halten!

Glückwunsch, es sei dem Mann von Herzen gegönnt ...
Kommentar ansehen ..   
 
+12 | -0
 
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18.01.2012 15:26 Uhr von artemi
ich hätte acht jahre lang immer schiss gehabt, dass sie mich erwischen. aber naja..
Kommentar ansehen Glückwunsch?   
 
+16 | -67
 
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18.01.2012 15:29 Uhr von Nathan983
Kommentar ansehen Glückwunsch an den Mann   
 
+7 | -6
 
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18.01.2012 15:44 Uhr von freaked
Ich hätte das nicht ausgehalten, mein Gewissen hätte mich aufgefressen.
Kommentar ansehen @Nathan983   
 
+18 | -10
 
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18.01.2012 16:37 Uhr von Miauta
Mein GOTT! Heul doch.....
Du hättest es natürlich SOFORT gemeldet.

"Oh nein, mir hat jemand (quasi) Geld geschenkt. Pfui, bin ich böse. Als deutsche muss ich das doch melden!"

Leute wie dich sollte man einfach aus Spaß an der Freude "bestehlen"
Kommentar ansehen Ist der Mann denn nicht VERPFLICHTET   
 
+6 | -6
 
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18.01.2012 16:47 Uhr von TheDispatcher
den offentsichtlichen Irrtum auch zu melden?

Ich kann mich ganz ganz trübe irgendwie erinnern, dass im Strafgesetzbuch auch "die Unterhaltung eine Irrtums" (Unterhaltung also hier einfach Klappe halten) genauso strafbar ist wie "die Erregung eines Irrtums" (zum Beispiel durch Abgabe einer falschen Steuererklärung).

Dann wäre der Mann doch auch wegen Betruges und / oder Diebstahl STRAF-rechtlich zu verfolgen.

Ob die 85 TEUR nun ZIVIL-rechtlich verjährt sind steht ja auf einem ganz anderen Blatt.
Kommentar ansehen Wenn ich 85000€ Steuern zurückbekäme.   
 
+14 | -2
 
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18.01.2012 16:53 Uhr von Minipet
Warum sollte ich das als Bürger anzweifeln?
Kommentar ansehen Naja:   
 
+10 | -2
 
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18.01.2012 17:10 Uhr von sagnet23
@Nathan983:
Reg dich ab: viele Politiker bestehlen den Steuerzahler ganz "legal", da werden Flüge mit der Rufbereitschfaft gemacht die unötig wären, es wird ausgegeben wo es nur geht, da fallen die 85.000 wegen eines Irrtums nicht auf.

@TheDispatcher
Warum sollte er verpflichtet sein: Ich habe gelesen, wenn du im Geschäft mehr Wechselgeld zurückbekommst als auf dem Kaufbeleg steht, dann ist dass nicht strafbar. Warum? Das Geld wurde dir ja FREIWILLIG ausgehändigt.
Also wie ist es hier: Auch wenn du weist wie hoch deine Rückzahlung sein soll: Du hast die Überweisung des Finanzamtes nicht erzwungen, sondern dass Finianzamt hat dir das Geld freiwillig überwiesen. Was für ein Fehler da hintersteckt ist doch unerheblich.
Kommentar ansehen 8 Jahre   
 
+11 | -0
 
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18.01.2012 18:50 Uhr von tino02
still halten ohne was zu sagen und vermutlich auch das Geld nciht ausgeben. Der Mann hat sich das Geld wahrlich verdient.
Glück muss man haben :).
Kommentar ansehen ich würde das Geld ...   
 
+2 | -4
 
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18.01.2012 19:48 Uhr von Serverhorst32
jetzt den zuständigen Beamten von ihreren Gehältern abziehen und zwar monatlich.
Kommentar ansehen @Minipet   
 
+3 | -2
 
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18.01.2012 20:25 Uhr von Spielberg1
Wenn das Finanzamt plötzlich von Dir 85000 Euro SteuerNACHZAHLUNG verlangen würde??....kämen dann auch keine Zweifel???

[ nachträglich editiert von Spielberg1 ]
Kommentar ansehen kann ich mir nicht vorstellen   
 
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18.01.2012 21:12 Uhr von weimargg
denn die 85000 euro kann das finanzamt doch aufteilen in 400 euro rückerstattung und 84600 euro einnahme auf die steuern gezahlt werden müssen, naja es gibt jedenfals soviele steuergesetzte das man eher wegen steuerhinterziehung im knast landet als wegen mord und totschlag siehe al capone.
Kommentar ansehen Boah...   
 
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18.01.2012 22:15 Uhr von Omertabam
You lucky Bastard... ;)
Kommentar ansehen @ sagnet23   
 
+2 | -0
 
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19.01.2012 00:49 Uhr von TheDispatcher
Du notierst
"Ich habe gelesen, wenn du im Geschäft mehr Wechselgeld zurückbekommst als auf dem Kaufbeleg steht, dann ist dass nicht strafbar. Warum? Das Geld wurde dir ja FREIWILLIG ausgehändigt."

Ja schön und gut, die von dir zitierte Regelung ist ja wegen der sehr schwierigen Beweislage erlassen worden, da es sich ja um ein sog. TAFEL-Geschäft (Ware gegen BARES und keine weiteren Fragen) handelte.

Beim genannten Steuerfall lief der Zahlungsvorgang aber Bargeld-LOS ab, durch Überweisung vom Konto der Finanzkasse auf das Konto des Bürgers.

Bleiben noch zwei Fragen:
1. Steht im Steuerbescheid auch die Zahl "85.000,00"?
Oder steht da nur "400,00"?
Dann hätte der Empfänger die unberechtigte Zahlung melden müssen.

2. Wie ist eigentlich die Sache Publik geworden?
Hat der Bürger im Jahre 2003 für das Jahr 2002 Steuer zurückbekommen, Verjährungsfrist vom 01.01.2004 - 31.12.2011?
Und dann ne dicke Hose gefahren "Tralala Ihr Finanztrottel, Ihr seid so blöd und habt nix gemerkt, ha ha ha"
Kommentar ansehen hmm   
 
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19.01.2012 00:56 Uhr von Criseas
Schwierige Sache,

ich weiß nicht wie ich gehandelt hätte.

Einerseits gut für Ihn, anderseits sehr schlecht für uns.

Da hat er ca 10 Deutsche verarscht für die Kohle...
Kommentar ansehen Verschwendung   
 
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19.01.2012 08:14 Uhr von mcSteph
Der Staat und seine unfähigen Politiker verbraten regelmäßig Millionen und Milliarden für den größten Blödsinn. Da kommt es auf die paar Kröten nicht an.

Dem Mann kann man gratulieren, ist wie ein Lottogewinn.
Kommentar ansehen Kann man mal sehen,   
 
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19.01.2012 18:34 Uhr von Buecherwurm
was für Pappnasen da arbeiten.
Kommentar ansehen wie   
 
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19.01.2012 18:36 Uhr von mcSteph
Arbeiten?

Da sitzen Beamte......

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