Urteil: Private Anstalten dürfen psychisch kranke Straftäter behandeln
Laut einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen psychisch erkrankte Straftäter auch von privaten Anstalten betreut und behandelt werden.
Im Maßregelvollzug kann nun also auch die Privatisierung Einzug halten. Laut Gesetz durften bisher nur Beamte die Aufgaben in diesem Bereich übernehmen.
Mit dem Urteil wurde eine Verfassungsbeschwerde eines psychisch kranken Straftäters abgewiesen, der aufgrund eines Wutanfalls ohne richterlichen Beschluss in eine Beruhigungszelle gesperrt wurde.