Urteil: Besitzer muss dem Falschparker den Abschleppdienst nicht sofort verraten
Ein Supermarkt in Berlin ließ ein Auto von seinem Parkplatz abschleppen, da es dort zu Unrecht parkte. Der Besitzer des Fahrzeugs fragte nach dem Aufenthaltsort des Fahrzeugs, der Markt weigerte sich jedoch, diesen zu verraten, ehe der Falschparker nicht 220 Euro Abschleppgebühren bezahle.
Der Autobesitzer zahlte die geforderte Summe nicht und verklagte den Markt auf 3.700 Euro Nutzungsentschädigung.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Forderung des Supermarktes Rechtens sei. Der Besitzer des Privatgrundstück darf die Kosten einfordern, wenn er einen entsprechenden Warnhinweis auf dem Gelände platziert.