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16.01.12 17:59 Uhr
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Urteil: Besitzer muss dem Falschparker den Abschleppdienst nicht sofort verraten

Ein Supermarkt in Berlin ließ ein Auto von seinem Parkplatz abschleppen, da es dort zu Unrecht parkte. Der Besitzer des Fahrzeugs fragte nach dem Aufenthaltsort des Fahrzeugs, der Markt weigerte sich jedoch, diesen zu verraten, ehe der Falschparker nicht 220 Euro Abschleppgebühren bezahle.

Der Autobesitzer zahlte die geforderte Summe nicht und verklagte den Markt auf 3.700 Euro Nutzungsentschädigung.

Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Forderung des Supermarktes Rechtens sei. Der Besitzer des Privatgrundstück darf die Kosten einfordern, wenn er einen entsprechenden Warnhinweis auf dem Gelände platziert.


WebReporter: nightfly85
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Berlin, Urteil, Besitzer, Falschparker, Abschleppdienst
Quelle: auto.t-online.de
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7 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Plus Parkplatzgebühren?   
 
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16.01.2012 18:26 Uhr von Oberlehrer
Schade, die können laut Quelle
"Zusätzliche "Grundgebühren" seien unzulässig. "
nicht eingefordert werden.
Kommentar ansehen ich finde:   
 
+6 | -1
 
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16.01.2012 19:01 Uhr von Starbird05
Das eigentlich auch gerecht, aber das man gleich Abschleppen lassen muss, das ist die andere Frage.

Also wenn der Parkplatz nicht überfüllt ist, dann würde ich da nicht meckern... aber wenn einer, Tage lang da steht... das wäre für mich ein Grund.
Kommentar ansehen Die Überschrift ist Nonsens   
 
+3 | -1
 
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16.01.2012 19:23 Uhr von peter271
aber das scheint hier üblich zu sein.
Kommentar ansehen oder vielleicht...   
 
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16.01.2012 19:32 Uhr von MBGucky
Kommentar ansehen Dass der Supermarkt die Abschleppkosten ...   
 
+1 | -2
 
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17.01.2012 13:29 Uhr von Schwertträger
.... eintreiben darf, ist unbestritten.
Das er aber den Aufenthaltsort des Autos verheimlichen darf, ist nicht in Ordnung. Immerhin sind die Eigentumsrechte an dem Fahrzeug nach wie vor unbeschnitten.
Kommentar ansehen Vollkommen zurecht   
 
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17.01.2012 17:25 Uhr von bjoernc
Wenn ich bedenke das Verwahrstellen das Auto auch erst raus geben wenn ich bezahle finde ich es ganz OK.

Und wenn ich bedenke wie viele bei uns im Ort auf den großen Parkplätzen der Super- Verbraucher- Bau- und Elektromärkte morgens Ihr Auto abstellen und dann mit einem Kollegen weiter zur Arbeit fahren finde ich es gut sollten die ruhig häufiger machen.

Bei uns im Ort war bis vor einigen Jahren der Parkplatz am Krankenhaus kostenfrei. 90% der Belegung waren den ganzen Tag blockiert wegen Fahrgemeinschaften wo der zweite sein Auto abgestellt hatte. Und Besucher des Altenheims und des Krankenhauses durften sehen wo Sie parken.
Kommentar ansehen @bjoernc   
 
+1 | -0
 
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17.01.2012 17:47 Uhr von Schwertträger
>Wenn ich bedenke das Verwahrstellen das Auto auch erst raus geben wenn ich bezahle finde ich es ganz OK.<

Da weiss der Eigentümer aber auch bereits, wo das Auto ist. Zudem muss auch der Verwahrstellenbetreiber wichtige Gegenstände aus dem Wagen herausgeben (wie z.B. wenn die zum Bazhalen notwendige Kreditkarte noch im Wagen wäre). Der Zugang zum Wagen darf meines Wissens nicht verwehrt werden.


>Und wenn ich bedenke wie viele bei uns im Ort auf den großen Parkplätzen der Super- Verbraucher- Bau- und Elektromärkte morgens Ihr Auto abstellen und dann mit einem Kollegen weiter zur Arbeit fahren finde ich es gut sollten die ruhig häufiger machen.<

Wie ich schon sagte, finde ich die Abschleppaktion prinzipiell ja in Ordnung (auch wenn eine vorherige Mahnung besser, freundlicher und sinnvoller wäre).

Ich finde es von den dort fest parkenden Leuten auch anmaßend und unverschämt, den Wagen dort einfach abzustellen und sich nicht mal die Mühe zu machen zu fragen. In vielen Fällen liesse sich gegen Entgelt ja durchaus eine Lösung finden.


Weiterhin ist allerdings die mangelnde Berücksichtigung von Fahrgemeinschaften ein politisches und stadtplanerisches Defizit. Es wird massivst(!) geworben, doch Fahrgemeinschaften zu bilden, aber wo die Teilnehmenden ihre Autos lassen sollen, bleibt unbeantwortet. Der übliche planlose Aktionismus.
Auch das spielt in die Thematik mit rein, darf man nicht vergessen.

Prinzipiell ist aber ungefragtes Parken MINDESTENS unhöflich. Wie ich finde und erwähnt habe, aber auch unverschämt.

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