Riester- und Rürup-Renten werden einfacher vergleichbar
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beauftragte das Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (IFF) mit der Erstellung eines Musterproduktinformationsblatts (PIB) mit maximal zwei Seiten Länge. Branchen- und Verbraucherverbände wurden bei der Entwicklung mit einbezogen.
Es soll Vergleiche zwischen Rentenversicherungen, Investmentfonds, Banksparplänen und Wohn-Riester-Produkten möglich machen. Die Renditeminderung (Reduction in Yield) durch Kosten soll prozentual sowie in Euro ausgewiesen werden. Verluste bei vorzeitiger Kündigung sollen in Euro genannt werden.
Denn die Verbraucher wüssten nicht um die hohen Abschlusskosten. Eine weitere Informationspflicht im Internet mit beispielhaften Produktberechnungen wird diskutiert. Mit den neuen Infoblättern konnten Verbraucher bei Tests 72 bis 83 Prozent der Fragen zu fondsgebundenen Renten oder Banksparplänen beantworten.