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14.01.12 20:14 Uhr
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Sexueller Missbrauch: 13-Jähriger missbrauchte vierjährigen Bruder

Innerhalb kurzer Zeit wurden im Landkreis Saalfeld drei Fälle von sexuellem Missbrauch aufgedeckt. Zwei der Täter wurden mit Bewährungsstrafen verurteilt. Der Dritte, ein 13-Jähriger ist nicht strafmündig.

Der kleine Vierjährige, Markus (Name geändert), wurde von seinem 13-Jährigen Halbbruder sexuell missbraucht. Seitdem verhält sich der Vierjährige auffällig gereizt und redet kaum noch.

Nachdem Therapeuten herausgefunden haben, dass es sich im Fall des 13-Jährigen um eine im Vorfeld lange geplante Tat handelt, wurde der Junge in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Laut Experten ist die Dunkelziffer in diesem Deliktbereich sehr groß.


WebReporter: babisch
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Missbrauch, Bruder, Verhalten, Sexueller Missbrauch, Aggression
Quelle: www.otz.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+8 | -10
 
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Wie man in dem Bericht sehen kann wurden die meisten Täter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ich finde Kinderschänder werden viel zu lasch verurteilt.
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10 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Deutschland missbraucht sich   
 
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14.01.2012 21:52 Uhr von Artim
Bei der Flut an solchen News kommt es mir zumindest so vor.
Die Doktorspiele von früher arten in Kindergarten SM Orgien aus !?

Ich finde es reichlich überflüssig einen Namen extra in einem Nebensatz einzubauen, den man mit der Bemerkung, dass er geändert ist, auch hätte weg lassen können.
Kommentar ansehen Auch wenn ich wohl Minus bekomme.....   
 
+10 | -9
 
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15.01.2012 00:05 Uhr von Starbird05
aber.........
Ich Teile die Meinung vollkommen des Autor´s....

Wenn einer meine Tochter vergewaltigt, und bekommt eine Bewährungsstrafe... bin ich der erste... der den Besucht..... nehme dann gerne die Strafe auf mich..... was ich mit dem mache, lasse ich da hingestellt....

Aber das deutsche Strafrecht ist in vielen Dingen zu lasch...
Kommentar ansehen Ein gutes Beispiel für eine Strafrechtsreform   
 
+13 | -2
 
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15.01.2012 00:50 Uhr von DerBelgarath
Wenn der 13jährige die Tat von langer Hand vorgeplant hat, dann wusste er auch genau um die moralische Verwerflichkeit seines Tuns.

Wir brauchen bei Vorsatztaten definitiv eine Absenkung der Strafmündigkeit - mir kann keiner weißmachen, daß nicht schon ein 10jähriger zwischen gut und böse in solchen Sachen unterscheiden kann.

Im Gegensatz zum Beispiel zu Verkehrsdelikten, in denen Kinder falsche Augenblicksentscheidungen aufgrund von Überforderung treffen können, ist bei vorsätzlichen Körperverletzungs- und Mißbrauchsdelikten sehr wohl von geplantem Handeln auszugehen.

Es geht gar nicht darum, die Kinder gleich mit Knackis zusammen einzusperren - aber bei Absenkung der Strafmündigkeit sind sie eben der Rechtsprechung zugänglich und damit Sozialstunden, stunden- oder wochenendweise "Karzer", Täter-Opfer-Ausgleich, öffentliche Entschuldigung und dergleichen mehr.

Heute grinsen viele 13jährige die Polizei und die Opfer dreist an und belehren sie als erstes über ihre Strafunmündigkeit und wissen genau, daß ihnen nichts passieren kann.

Das muß sich ändern!
Kommentar ansehen @DerBelgarath   
 
+2 | -5
 
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15.01.2012 01:00 Uhr von Starbird05
Hast zu 100% Recht.........

Ich habe einige Jahre an einer Schule gearbeitet.... der Umgangston ist nicht mehr annähernd so wie früher.... aber leider denken viele hier nur begrenzt..... die Zeit geht weiter.... und das leben passt sich an.

Damals hatten wir auch einen Kaiser.... viele vergleichen heute mit früher.... und das ist eines der größten Fehler, die man machen kann.
Kommentar ansehen @babisch.   
 
+7 | -5
 
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15.01.2012 01:39 Uhr von Filzie
Wilkommen zurück Konstantin

eingelieferte News (gesamt): 35
akzeptierte News: 35
gesperrte News: 0

und wieder nur Deutsche Kinderschänder News, du lernst es nie...
Kommentar ansehen Jaja   
 
+4 | -2
 
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15.01.2012 01:48 Uhr von Jolly.Roger
"Ich finde es reichlich überflüssig einen Namen extra in einem Nebensatz einzubauen, den man mit der Bemerkung, dass er geändert ist, auch hätte weg lassen können."

Das hätte der Autor sicher, wenn es heißen würde:
"Der Täter, sein Halbbruder Mehmet (Name geändert), ist noch nicht strafmündig."


"Wenn einer meine Tochter vergewaltigt, und bekommt eine Bewährungsstrafe... bin ich der erste... der den Besucht..... "

Richtig, würde ich sicher auch.

Nur sollte man sexuellen Missbrauch nicht immer mit Vergewaltigung gleichsetzen.
In dem eine Fall hat ein Mann die Nachbarstochter mit "entblöstem Unterleib" fotografiert. Keine Ahnung, ob und welchen Hintergedanken er dabei hatte. Aber wenn ich überlege, wieviele Eltern ihre Kinder nackt rumlaufen lassen und die dann noch fotografieren/filmen....hoffe ich nicht, dass die ebenfalls angezeigt werden.

Sexueller Missbrauch hat viele Facetten, das geht vom zeigen von Pornos über verbale Belästigung eben bis hin zur Vergewaltigung. Logisch, dass es hier auch bei den Strafen Abstufungen geben muss.

Was aber nun nicht heißen soll, dass die Strafen immer "passen". Letztens wurde die Strafe für einen Kinderschänder von eigentlich 15 auf 6 Jahre runtergesetzt, nur weil er ein Geständnis abgelegt hatte. Lächerlich! Was ist das den für ein Zeichen?


Was definitiv stimmt, ist das inzwischen unpassende Strafmündigkeitsalter. Wenn ein 13jähriger eine solche Tat von langer Hand plant, dann ist da etwas mehr im argen....

DerBelgarath hat da vollkommen recht.
Kommentar ansehen meine ...   
 
+3 | -2
 
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15.01.2012 04:02 Uhr von iarutruk
.... meinung zur minderung der strafmündigkeit ist, dass sie in allen bereichen der kriminalität heruntergesetzt werden muss. sonst überrennen uns eines tages die kriminellen.

zudem sollten die jugendämter mal ihre
arbeitsplatzbeschreibungen, angepasst an die heutige zeit, ändern und dann auch danach handeln.
Kommentar ansehen wenn das so stimmt   
 
+2 | -0
 
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15.01.2012 16:57 Uhr von linuxu
"dass es sich im Fall des 13-Jährigen um eine im Vorfeld lange geplante Tat handelt,"
"Von Reue gebe es bis heute keine Spur, erzählt die Mutter des Opfers"

dann ist der 13 jährige eine Soziopath und gehört in eine langjährige psychische Behandlung.
Kommentar ansehen .,.,.,.,   
 
+1 | -0
 
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16.01.2012 17:26 Uhr von Kaputt
Ich zitiere Starbird05:

1. "Ich Teile die Meinung vollkommen des Autor´s...."
2. "Ich habe einige Jahre an einer Schule gearbeitet."

Kein weiterer Kommentar.
Kommentar ansehen @DerBelgarath   
 
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11.02.2012 11:44 Uhr von Neutrum
Nein... 13 jährige Kinder wissen nicht was sie dort anrichten.
Ich denke kaum das der junge solch eine Tat mit der Absicht begangen hat seinen kleinen Bruder zu schädigen.
Es ist schon richtig das die Jungen Täter "nur" eine Bewehrungsssstrafe erhalten haben,da sievom Verstand einfach noch nicht so weit sind um sich über solche Taten im Klaren zu sein...

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