Staatsrechtliches Gutachten: Christian Wulff hat sich vermutlich strafbar gemacht
Der angesehene Staatsrechtler Hans Hermann von Arnim hat sich der Causa Wulff angenommen. Unterstützt von einem Kollektiv weiterer hochrangiger Juristen erstellte er ein Gutachten zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Annahme von Wulffs 500.000 Euro teuren Kredit, den ihm die Familie Geerkens gewährte.
Von Arnim schließt mit dem Fazit, dass die Annahme des Kredits wahrscheinlich Vorteilsnahme im Amt und somit strafbar gewesen sei. Der Bezug zum Amt sei eindeutig hergestellt, da Wulff nach Gewährung des Kredits seinen Freund Geerkens als Mitglied der Wirtschaftsdelegation mehrmals auf offizielle Auslandsreisen mitnahm.
Es könne nicht strafmildernd wirken, dass Geerkens auch mit Wulff befreundet war. Die Staatsanwaltschaft müsse nun Ermittlungen einleiten, da der Anfangsverdacht eindeutig vorliege. Das Gutachten ist aufgrund der Brisanz ab sofort online einsehbar, wird jedoch erst Mitte Februar veröffentlicht.