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13.01.12 16:37 Uhr
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Urteil: Deutsche Telekom nicht zu Internetsperren verpflichtet

Die Düsseldorfer Bezirksregierung konnte sich vor Gericht nicht gegen die Deutsche Telekom durchsetzen und eine Sperrung von Internetseiten erreichen. Die Kläger wollten eine Sperrung von zwei großen Sportwettanbietern durchsetzen, welche ihren Sitz im Ausland haben.

Nach Ansicht des Kölner Verwaltungsgerichts, sei die Deutsche Telekom nicht für die Domain-Inhalte verantwortlich. Sie sei nur der "Access-Provider", der nach dem Telemediengesetz nicht die Verantwortung trage, auch wenn die Inhalte eine Rechtswidrigkeit darstellen.

Außerdem habe die Bezirksregierung in Düsseldorf nicht den Gleichheitsgrundsatz angewendet, da die Websperren nur bei zwei Providern erzwungen werden sollten. Eine ähnliche Klage gegen Vodafone wurde bereits mit ähnlicher Argumentation im letzten Jahr vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt.


WebReporter: Teffteff
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Internet, Urteil, Sperre, Deutsche Telekom
Quelle: www.teltarif.de
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4 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Na klar............   
 
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13.01.2012 17:00 Uhr von CommanderRitchie
Die Regierung hat schlichtweg Angst um ihr Glücksspiel-Monopol in Deutschland. Und immer muß die vermeintliche "Spielsuchtprävention" dafür herhalten !!

Im Internet gibt es bessere (höhere) Quoten bei Sportwetten als bei Oddset. Die Spielgebühr in höhe von 50 Cent pro Tippschein entfällt.
Im Gegenteil: Im Internet kann man auf einzelne Spiele tippen... das ist bei Oddset nur sehr, sehr eingeschränkt möglich. Gefordert wird, mindestens drei Spiele im Zusammenhang zu tippen !!
Der Einsatz mit Gebühr kostet mindestens 3,00 Euro pro Tipp (mindestens drei Spiele müssen getippt werden).... Bei Internetanbietern kann man theoretisch auch nur 30 Cent pro Spiel einsetzen (auch in Einelspieltipps).......
Wo sind denn die Gewinnchancen wohl höher ?? Bei Binzel-Tipps oder wenn mehrere Spiele im Zusammenhang getippt werden müßen ??
Die Frage klärt sich durch die gestalteten Tippangebote von Oddset von selber.

Aber........ Die Regierung will ja nur unser bestes..... unser Geld. Da darf dann auch mal "Suchthilfe" geheuchelt werden !!
Und.... mal ehrlich..... mir als Tipper ist es völlig wurscht, ob ich meinen Gewinn von einem privaten Anbieter ausbezahlt bekommen - oder vom staatlichen Anbieter !!

[ nachträglich editiert von CommanderRitchie ]
Kommentar ansehen Zensurversuche für ein beschissenes   
 
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13.01.2012 17:04 Uhr von Pils28
Glückspielmonopol. Da fand ich die Kinderpornokeule ja noch fast anständiger. Vielleicht sollte man sich gesittet zusammensetzen und nicht auf Steuergelder eine aussichtlose Schlacht schlagen!
Kommentar ansehen Regreßpflicht für verbohrte Beamte!   
 
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13.01.2012 17:12 Uhr von DerBelgarath
Es wäre wünschenswert - bleibt aber leider hoffnungslos - daß die uneinsichtigen Beamten in Düsseldorf für die müßige Inanspruchnahme der deutschen Justiz trotz offenkundig bereits verfestigter Rechtslage aus privatem Vermögen für das rausgeschmissene Geld dieser Prozeßhanselei aufkommen müssten!
Kommentar ansehen Unsere "Bezirgsregierungen" ,,,,,   
 
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13.01.2012 17:14 Uhr von Götterspötter
sollten sich lieber mal gegen die ganzen "Abzocker-Seiten" im Netz stark machen und dem "halbillegalen" Treiben der Abmahnanwälte einen Riegel vorschieben !

Da merkt man mal wie sehr es dennen um das "Wohl des Volkes" geht !

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