Urteil: Deutsche Telekom nicht zu Internetsperren verpflichtet
Die Düsseldorfer Bezirksregierung konnte sich vor Gericht nicht gegen die Deutsche Telekom durchsetzen und eine Sperrung von Internetseiten erreichen. Die Kläger wollten eine Sperrung von zwei großen Sportwettanbietern durchsetzen, welche ihren Sitz im Ausland haben.
Nach Ansicht des Kölner Verwaltungsgerichts, sei die Deutsche Telekom nicht für die Domain-Inhalte verantwortlich. Sie sei nur der "Access-Provider", der nach dem Telemediengesetz nicht die Verantwortung trage, auch wenn die Inhalte eine Rechtswidrigkeit darstellen.
Außerdem habe die Bezirksregierung in Düsseldorf nicht den Gleichheitsgrundsatz angewendet, da die Websperren nur bei zwei Providern erzwungen werden sollten. Eine ähnliche Klage gegen Vodafone wurde bereits mit ähnlicher Argumentation im letzten Jahr vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt.