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13.01.12 12:47 Uhr
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Bayern: Realschullehrer wird wegen Islamismusverdacht nicht verbeamtet

Einem Realschullehrer aus Bayern ist die Verbeamtung verwehrt worden, er sei "charakterlich" ungeeignet.

Der 30-Jährige stand islamistischen Verbänden nahe und fiel mit radikalen Schriften auf, so dass der Bayerische Verfassungsschutz eingriff.

Der Pädagoge klagt nun gegen diese Entscheidung. Das Gericht wies seine Klage jedoch bereits ab: "Die mündliche Verhandlung hat gezeigt, dass der Kläger der Ideologie der Muslimbruderschaft und der Islamischen Gemeinde in Deutschland (IGD) nahesteht."


WebReporter: tante_mathilda
Rubrik:   Brennpunkte / Schlagzeilen
Schlagworte: Bayern, Klage, Schule, Lehrer, Islam, Beamter
Quelle: www.spiegel.de
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11 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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+5 | -24
 
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13.01.2012 13:02 Uhr von babisch
Kommentar ansehen Da stellt sich doch die Frage,   
 
+22 | -5
 
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13.01.2012 13:05 Uhr von DerBelgarath
ob bei solcher charakterlicher Nichteignung zum Beamten nicht auch die Qualifikation zum Lehrer in Frage zu stellen ist!
Kommentar ansehen Und so wer darf unterrichten?   
 
+9 | -4
 
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13.01.2012 13:12 Uhr von Hexenmeisterchen
.
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+13 | -4
 
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13.01.2012 13:28 Uhr von architeutes
....dann soll er halt seine ansichten nicht verbreiten , wenn
er schon dem verfassungsschutz aufgefallen ist wird wohl
was dran sein . die gedanken sind frei solange es seine
bleiben.
Kommentar ansehen @U-ASG   
 
+12 | -2
 
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13.01.2012 13:45 Uhr von Wheelmaster
Du vergleichst gerade Äpfel mit Tomaten.
Nicht jede Religionsgemeinschaft ist automatisch auch gleichzeitig verfassungsfeindlich. Und wo du in der News oder der Quelle irgendetwas von Kindesmissbrauch herausliest ist mir immer noch ein Rätsel.

Aber mal von Anfang an:

Jeder Beamtenanwärter muss eine Selbstauskunft abgeben, in der er erklärt, dass er kein Mitglied einer verfassungsrechtlich bedenklichen Vereinigung ist oder einer solchen nahesteht.
Diese Praxis zieht sich übrigens deutschlandweit durch alle staatlichen Stellen, um zu vermeiden, dass der Staat Personen beschäftigt und bezahlt, die ihrerseits zum Ziel haben, ihm zu schaden.

Die IGD bzw. die Muslimbruderschaft wird aber genau aus diesem Grund vom Verfassungsschutz beobachtet.

Ausführlicher Bericht des Verfassungsschutzes hier: http://www.verfassungsschutz.de/...
Zusammenfassung hier: http://www.open-report.de/...

Und um der Nazi- und Rassistenkeule gleich mal vorwegzugreifen, genau das Gleiche wäre auch einem Mitglied der NPD passiert, oder z.B. einem Scientologen ...

[ nachträglich editiert von Wheelmaster ]
Kommentar ansehen .   
 
+6 | -1
 
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13.01.2012 13:53 Uhr von Cataclysm
°°genau das Gleiche wäre auch einem Mitglied der NPD passiert, oder z.B. einem Scientologen ...
°°

Ahso.. Mitgliedern einer deutschen Partei wird die Verbeamtung abgesprochen?
Merkt hier eigentlich keiner mehr was??
Kommentar ansehen Wäre doch cool :)   
 
+6 | -3
 
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13.01.2012 14:07 Uhr von Götterspötter
Ich würde alles was er "benoten" müsste mit "Mohammed-Karikaturen" vollkritzeln :) und meine Arbeiten von einem "atheistischen Lehrer" gegenbenoten lassen :)

Dann würde sich schnell rausstellen, ob er Religion und Beruf trennen kann ......

Also lasst Ihn doch einfach :)
Kommentar ansehen @ Cataclysm   
 
+2 | -2
 
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13.01.2012 14:15 Uhr von Tekkion
ja alles im Lot genauso wie du es sagst :P
Kommentar ansehen @Cataclysm   
 
+4 | -1
 
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13.01.2012 15:21 Uhr von Wheelmaster
Man kann über diese Vorgehensweise denken was man will, darüber gebe ich hier auch keine Wertung ab. Aber im beschriebenen Fall ist es eben konsequent. Die NPD steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, also gilt hier das Gleiche. Wobei ich es auch für grenzwertig halte dass der Verfassungsschutz erst V-Leute in einer Partei platziert um diese dann wieder zu beobachten ...

Aber darum ging es gerade nicht.
Kommentar ansehen @U-ASG   
 
+10 | -1
 
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13.01.2012 15:28 Uhr von Wheelmaster
Ich kann gerade nicht nachvollziehen was daran mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sein soll.

Der Staat als Arbeitgeber darf sich selbstverständlich (wie jeder andere Arbeitgeber auch) seine Angestellten, die er bezahlt und die in seinem Namen arbeiten, auch aussuchen. Und dementsprechend hat er auch das Recht Bewerber abzulehnen.
Es bleibt diesen aber selbst überlassen, ob sie den Beruf des Lehrers dann an einer privaten Schule ausüben.

Sonst könntest du auch argumentieren dass die Notengebung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar ist, weil es dich in deiner Möglichkeit der freien Berufswahl einschränkt. Nur wegen dem verhauenen Hauptschulabschluss kannst du jetzt nicht Chirurg werden ...
Kommentar ansehen Hhmm   
 
+0 | -1
 
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23.02.2012 11:43 Uhr von Kurioso
also U-ASG hat ein sehr gutes Argument niedergeschrieben, dass von den meisten Hirnies und Eizellern völlig ungerechterweise als Spamm markiert wurde. Was ist da bitte los? Schmecken euch robbuste und sachliche Gegenargumente etwa nicht?

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