Niederlage für Stromkonzerne: Brennelemente-Steuer rechtskräftig
Das Finanzgericht Stuttgart entschied am heutigen Donnerstag, dass die von den deutschen Atomkraftwerksbetreibern erhobene Kernbrennstoffsteuer rechtens ist. Der baden-württembergische Energieversorger EnBW hatte gegen diese geklagt und verloren.
Somit werden die Steuern in dreistelliger Millionenhöhe nicht an EnBW zurückgezahlt. Ein Sprecher kündigte an, das Urteil zu prüfen und über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.
Externe Gutachter bemängeln die fehlende Kompetenz zur Erhebung einer solchen Abgabe. Weiterhin verweisen sie auf eine Verpflichtung, welche die Bundesregierung einging, keine einseitigen Maßnahmen gegen die Atomstromindustrie durchzuführen.