Diese Änderungen kommen 2012 für Mieter und Eigentümer
Mieten: Mieter sollen bei energetischen Umbaumaßnahmen, die über drei Monate andauern, nicht mehr berechtigt sein die Miete zu mindern. Auch eine Zwangsräumung ist einfacher durchzusetzen.
Vermieten: Wenn ein Mietvertrag zwischen Verwandten geschlossen wird, können die Kosten als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen werden. Voraussetzung ist ein gültiger Mietvertrag.
Solarförderung: Für eingespeisten Strom von Solaranlagen, die in 2012 ans Netz gehen, gibt es nur noch eine Einspeisevergütung von 24,43 Cent pro Kilowattstunde. 15 Prozent weniger als vorher.