St. Georg/Hamburg: Kontakt zu einer Prostituierten bald strafbar?
Der Senat will massiv gegen die Straßenprostitution im Stadtteil St. Georg vorgehen. Am 24. Januar will die Stadt eine "Kontaktverbotsverordnung" beschließen, die den Freiern verbietet Kontakt zu einer Prostituierten aufzunehmen.
Ein Verstoß soll mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Sprecher von Innensenator Michael Neumann (SPD), Frank Reschreiter, findet es richtig die Prostitution in St. Georg einzudämmen. Dies sei ein Problem für den Stadtteil.
St. Georg ist bereits seit 1980 Sperrgebiet, was aber bis jetzt noch nicht durchgesetzt worden ist, da Prostitution hier schon immer stattgefunden hat.