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06.01.12 17:23 Uhr
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Erste Auszüge aus Christian Wulffs Mailboxansage machen die Runde auf stern.de

Im Streit um die Mailboxansage von Christian Wulff sickern nun erste Passagen des Wulff-Monologes durch. Stern.de verfügt offenbar über diesbezügliche Informationen. Der Präsident sei während seiner Bandansage keineswegs aufgebracht, sondern eher kühl gewesen.

Die Ansage beginne mit der Aussage Wulffs, er befinde sich "auf dem Weg zum Emir" und müsse täglich rund 11 Termine wahrnehmen. Wulff spricht sich selbst in der dritten Person an, und fragt, ob die Veröffentlichung nicht so lange Zeit habe, "bis das Staatsoberhaupt von der Auslandsreise" zurück sei.

Danach setzen dann Drohungen ein. Man könne dann in einem gemeinsamen Gespräch erörtern, wie man Krieg führen wolle. Seine Anwälte seien schon beauftragt und er werde Strafanzeige stellen. Außerdem würden er und seine Frau in einer Pressekonferenz die Methoden der "Bild"-Zeitung offenlegen.


WebReporter: s3xxtourist
Rubrik:   Brennpunkte / Schlagzeilen
Schlagworte: Stern, Runde, Christian Wulff, Mailbox
Quelle: www.stern.de
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41 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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+10 | -18
 
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06.01.2012 17:27 Uhr von Sijamboi
es die gleiche gefakete (angeblich nachgesprochene) Nachrichtenversion (mit 26 Piepser drin, also eh nix zu verstehen) eines bekannten Stimmenimitators ist, wie sie die BLÖD bereits vorgestern veröffentlichte, kann man den Wahrheitsgehalt gleich mit null einstufen.

[ nachträglich editiert von Sijamboi ]
Kommentar ansehen Wer hätte wohl geglaubt   
 
+19 | -4
 
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06.01.2012 17:27 Uhr von sicness66
dass die Mailboxansage für immer und ewig unter Verschluss bleibt? Die wird schön in der Redaktion verteilt und einer nimmt sie auf nem USB-Stick mit nach Hause und lädt sie "irgendwo" ins Netz hoch...
Kommentar ansehen wenn es der Wahrheitsfindung dient   
 
+21 | -3
 
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06.01.2012 17:31 Uhr von voice36
veröffentlichen. Und dann kann jeder für sich , sich sein Urteil ´bilden´ im wahrsten Sinne :-))
Kommentar ansehen .,.,.,.   
 
+2 | -4
 
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06.01.2012 17:32 Uhr von s3xxtourist
Jedenfalls liefern diese Informationen keine neuen Erkenntnisse. Sowohl Wulff als auch die Bildzeitung haben nach diesem Wortlaut mit ihren Aussagen Recht.
Kommentar ansehen das hier..ist die echte ansage:   
 
+7 | -12
 
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06.01.2012 17:34 Uhr von masteroftheuniverse
Kommentar ansehen aja,   
 
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06.01.2012 17:42 Uhr von Sir.Locke
die bild wird nicht das original veröffentlichen - weil sie es rechtlich garnicht darf ohne wulffs einverständnis, aber natürlich haben der stern und andere "quellen" die aufnahmen...
Kommentar ansehen @sir.locke   
 
+9 | -4
 
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06.01.2012 17:51 Uhr von masteroftheuniverse
habs dir doch schon in ner anderen news erklärt, aber sags dir gern nochma: niemand brauch wulffs einverständis denn er hats ja freiwillig auf band hinterlassen, es wurde NICHT HEIMLICH mitgeschnitten!
Kommentar ansehen Der Beginn des Schmierenjournalismus   
 
+10 | -8
 
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06.01.2012 17:51 Uhr von hostmaster
Auch im Bereich der Politik?

Wenn Herr Wulff sagt, daß der Mailboxinhalt nicht zu veröffentlichen sei, dann hat sich jeder daran zu halten (Fernmeldegeheimnis).
Kommentar ansehen @ alle klugscheisser   
 
+6 | -8
 
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06.01.2012 17:55 Uhr von masteroftheuniverse
"Die Zeitung hatte zunächst nur Inhalte der Mailbox-Nachricht öffentlich gemacht. Sie als hörbares Dokument zu publizieren, wäre aus Sicht von Juristen kein Strafrechtsverstoß. Auch Wulffs Chance, den Schutz seines Persönlichkeitsrechts einzuklagen, ist demnach äußerst gering."

Quelle:
http://www.zeit.de/...

Eine - zumindest auszugsweise - verschriftlichte Wiedergabe des Inhalts der Nachricht wird hingegen als weniger problematisch betrachtet. Erforderlich sei eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht Wulffs und der Pressefreiheit. Sie könnte im Fall Wulff nach Expertenmeinung zugunsten der Presse ausgehen, weil Wulff freiwillig auf den Anrufbeantworter gesprochen habe. Zudem betreffe der Inhalt des Gesprächs - soweit bekannt - auch nicht den Kern von Wulffs Privatsphäre.

"Strafrechtlich würde sich «Bild» mit einer Veröffentlichung laut Rechtsexperten in einer Grauzone bewegen. Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) verbietet unter anderem die Veröffentlichung unbefugt mitgeschnittener Telefonate. Ob dies auch für Mitschnitte gilt, die ganz legal entstanden sind, ist in der Strafrechtswelt umstritten. Nach Paragraf 193 StGB ist die Weitergabe auch brisanten Materials aber erlaubt, wenn sie der Wahrnehmung berechtigter Interessen dient."

Quelle:
http://www.stern.de/...

[ nachträglich editiert von masteroftheuniverse ]
Kommentar ansehen @Hostmaster   
 
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06.01.2012 17:57 Uhr von s3xxtourist
Ich bin mir da ehrlich gesagt nicht so sicher. Ich denke, bei einer Bandansage, beí der es sich ja um einen Monolog handelt, ist die Sache komplizierter. Das ist wohl in der Tat eine Grauzone- eine Regelungslücke, die juristisch erst noch bewertet werden muss...
Kommentar ansehen @masteroftheuniverse   
 
+5 | -4
 
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06.01.2012 18:04 Uhr von Sir.Locke
schon mal was von fernmeldegeheimnis gehört?!

die veröffentlichung von telefonmitschnitten - egal ob heimlich oder mailbox - ist in deutschland verboten. was da jetzt von diversen quellen veröffentlicht wird ist nichts anderes als humbug oder der gang auf der messerklinge deutscher gesetze.

das hier juristen alle eine eigene meinung haben, sowohl pro als auch gegen die veröffentlichung zeigt wie "problematisch" das ganze ist...
Kommentar ansehen @s3xxtourist   
 
+5 | -5
 
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06.01.2012 18:06 Uhr von hostmaster
Stelle Dir einmal vor, Du sprichst auf die Mailbox einer Firma um etwas zu bestellen, oder um etwas zu erfragen und am nächsten Tag steht im "Stern" oder in der "Bild": "Herr S. 3xxxtourist hat mich gestern angerufen und drei Magazine XXX bestellt". Würde Dir das gefallen? Ich denke nicht.

Der von mir gewählte Text ist etwas provokant gewählt, aber dient nur der Verdeutlichung der Bedeutung einer Veröffentlichung eines gesprochenen Wortes.
Kommentar ansehen ......   
 
+4 | -4
 
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06.01.2012 18:08 Uhr von masteroftheuniverse
Zu beachten gilt weiter, dass die Daten nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zum Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses zählen.
(wikipedia)

hostmaster:
wie oben erwähnt:
Erforderlich sei eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht Wulffs und der Pressefreiheit. Sie könnte im Fall Wulff nach Expertenmeinung zugunsten der Presse ausgehen, weil Wulff freiwillig auf den Anrufbeantworter gesprochen habe. Zudem betreffe der Inhalt des Gesprächs - soweit bekannt - auch nicht den Kern von Wulffs Privatsphäre.

[ nachträglich editiert von masteroftheuniverse ]
Kommentar ansehen @Hostmaster   
 
+3 | -2
 
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06.01.2012 18:10 Uhr von s3xxtourist
Natürlich würde mir das nicht gefallen...und natürlich finde ich eine Veröffentlichung der Nachricht ohne Erlaubnis Wulffs auch moralisch verwerflich. Aber eine Veröffentlichung wäre juristisch offenbar nach ansicht von Experten einwandfrei (siehe masterofuniverses Comment)
Kommentar ansehen @masteroftheuniverse   
 
+3 | -4
 
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06.01.2012 18:15 Uhr von Sir.Locke
"Erforderlich sei eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht Wulffs und der Pressefreiheit"

da wulff sich bereits gegen die veröffentlichung ausgesprochen hat, ist dieser aspekt nicht relevant.
Kommentar ansehen Persönlichkeitsrechte   
 
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06.01.2012 18:18 Uhr von hostmaster
Haben sich der Pressefreiheit unterzuordnen? Dann dürfen Paparazzi demnächst Kameras und Mikrofone in Prominentenwohnungen installieren? Ganz toll.

[ nachträglich editiert von hostmaster ]
Kommentar ansehen @locke +host   
 
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06.01.2012 18:31 Uhr von masteroftheuniverse
es geht auf dem band nicht um privates,das ist doch der springende punkt!!

und ob er privat gegen eine veröffentlichung ist, DAS ist irrelevant!
Kommentar ansehen Die Bild und der böse Wulff:   
 
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06.01.2012 18:39 Uhr von Rechthaberei
http://euro-med.dk/...

http://images.zeit.de/...



[ nachträglich editiert von Rechthaberei ]
Kommentar ansehen @masteroftheuniverse   
 
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06.01.2012 18:45 Uhr von Sir.Locke
in wie fern geht es auf dem band um nichts privates? es geht darum das wulff als person sich gegen seinen ehemaligen unterstützer (bild/ springer verlag) aufgebärt, das ihn der verlag in den rücken springt obwohl der verlag mit den exklusivrechten an den persönlichen geschichten von familie wulff millionen verdient hat - natürlich ist das eine private fede und nichts anderes.
Kommentar ansehen @hostmaster   
 
+2 | -3
 
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06.01.2012 18:45 Uhr von Floppy77
Wenn der s3xxtourist bei Beate Uhse drei Sexmagazine telefonisch bestellt, dann interessiert das keine Sau, da macht nichtmal der Crushial eine News drüber weil den s3xxtouristen ja keiner kennt.

Bei einem Bundespräsidenten ist das nun einmal etwas anderes. Jeder will wissen was da los ist und das Vertrauen in den Politiker ist am Boden. Klar ist eigentlich für jeden, dass er ordentlich Dreck am Stecken hat. Wer eine saubere Weste hat, der zeigt sie gern.
Kommentar ansehen @ alle anwesenden Rechtsanwälte   
 
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06.01.2012 18:46 Uhr von HappyEnd
Rechtlich hat er keine Konsequenzen wenn die Bild die bandansage veröffentlich.
Kommentar ansehen @HappyEnd   
 
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06.01.2012 18:51 Uhr von Sir.Locke
bist du zufällig anwalt oder richter?

wenn man die diversen medien durchschaut haben alle einen anwalt zur hand der entweder sagt "veröffentlich würde rechtlich in ordnung sein", oder "eine veröffentlichung wäre nicht rechtens" - kommt halt auf das entsprechende medium an... aufgrund dieser tatsache ist die veröffentlichung der aufnahme zur zeit rechtlich als sehr gewagt einzustufen.
Kommentar ansehen Klar stiften die immer die Frau an   
 
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06.01.2012 18:51 Uhr von aspartam_gift
Damit sie nicht belangt werden können.
Unser Gemeindearsch wusste dass Landw. Zone zu Bauland umgezont werden wird, und mit diesem Insiderwissen kaufte seine Frau den Boden dreckbillig.
Dann als umgezont wurde machte sie Zig Millionen Gewinn mit dem Verkauf des nun Baulandes.

Politiker ticken fast alle so. Sie ziehen aus ihrer Position den maximalst privaten Nutzen.

Nicht alle sind so, aber die meisten.

Wulff soll leine ziehen.
Kommentar ansehen @masteroftheuniverse   
 
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06.01.2012 18:53 Uhr von linuxu
"das hier..ist die echte ansage:"

dann lese mal den vorletzten Satz in dem Link von dir.
"Wir haben mal nachgestellt, wie wir uns die AB Aufnahmen vorstellen."

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Mehr braucht man dazu nicht zu sagen
Kommentar ansehen @linuxu   
 
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06.01.2012 19:37 Uhr von masteroftheuniverse
ach.. echt??
ich dachte das wäre zu offensichtlich um davorschreiben zu müssen: "achtung ironie"

aber danke dass du mich eines besseren belehrt hast..
ich verneige mich vor deiner auffassungsgabe!

[ nachträglich editiert von masteroftheuniverse ]

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