Mieter hat allein das Hausrecht über seine Wohnung
Ein Mieter hat allein das Hausrecht über die angemietete Wohnung. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin.
Weder Vermieter noch Hausmeister ist es gestattet, ohne Erlaubnis des Mieters die Wohnung zu betreten. Wer es dennoch tut, begeht Hausfriedensbruch.
Auch den Besucherempfang darf der Vermieter dem Mieter nicht vorschreiben. Welche Besucher ein Mieter empfängt, bleibt allein dem Mieter überlassen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Besucher mal früher Mieter im Haus war und dort wegen Randalierung ausziehen musste.