Behindertes Kind sollte täglich 5,4 Kilometer zur Schule laufen
In Berlin wohnt die alleinerziehende Mutter Kerstin Bechmann, die von ALG-II lebt. Das Jobcenter weigerte sich, die Kosten für das Bus-Geld ihrer zwölfjährigen Tochter Maureen zu übernehmen.
Das Bus-Geld in Höhe von 12,95 Euro wird ab einer Entfernung von drei Kilometern zwischen Wohnort und Schule gezahlt. Maureen allerdings ist behindert und durch ihre Krankheit lässt sie sich leichter von Dingen ablenken, was ihren Alltag nicht unbedingt leichter macht.
Maureen soll nun jeden Tag 2,69 Kilometer hin und die gleiche Strecke wieder zurück laufen. Nachdem "Bild" sich einschaltete, stimmte das Jobcenter dem Bus-Geld-Zuschuss doch noch zu.