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02.01.12 11:40 Uhr
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Liebe zwischen Elfjähriger und 28-Jährigem - Liebesbrief aufgetaucht (Update)

ShortNews berichtete von dem Fall der elfjährigen Lisa P., die seit zwei Wochen nicht mehr zuhause ist. Das Mädchen ist mit dem 28-jährigen Mario F. aus Liebe durchgebrannt.

Dem 38-jährigen Vater von Lisa, Jens Fritzsche, liegt ein Liebesbrief des 28-Jährigen vor. In diesem schreibt er, dass es "sehr schöne Zeiten" waren, als sie das erste Mal gemeinsam durchbrannten. Zudem schrieb er dem Mädchen, dass er sie "vermisse" und "jede Sekunde" an sie denkt.

Die Polizei gab an, dass sie Mario F. noch nicht gefunden hat und davon ausgeht, dass Lisa P. aus freien Stücken bei ihm ist.


WebReporter: hans_peter002
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Update, Liebe, Liebesbrief
Quelle: www.bild.de
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43 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen wie krank und   
 
+39 | -56
 
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02.01.2012 11:45 Uhr von Schlottentieftaucher
Kommentar ansehen Schlottentieftaucher   
 
+54 | -21
 
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02.01.2012 11:54 Uhr von sodaspace
also erstmal hat er noch nichts strafbares gemacht,solange sie freiwillig bei ihm ist und sie keinen sex haben.

was ich alles natürlich nicht gutheise.
Kommentar ansehen ekelhaft   
 
+21 | -70
 
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02.01.2012 12:00 Uhr von Thurias
Kommentar ansehen ....   
 
+83 | -16
 
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02.01.2012 12:03 Uhr von phiLue
Als hier vor einiger Zeit ein ähnlicher Fall war, wo der Junge jünger als die Frau war haben alle noch gejubelt was für ein heißer Stecher er wäre.

Wieso soll das hier dann nun schlechter sein? Solange es freiweillig ist und auf Liebe basiert.... da finde ich es abartiger wenn sich eine junge Frau einen alten Rentner nimmt um sein Erbe einzuheimsen.

Es heißt doch nicht umsonst "Wo die Liebe hinfällt"... muss ja nicht gleich jeder ein Zerhackstückelnder-Pädophiler-Vergewaltiger sein.
Kommentar ansehen @sodaspace   
 
+17 | -12
 
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02.01.2012 12:03 Uhr von benjaminx
Nun zumindest wird das Kind seit mehreren Wochen polizeilich gesucht. Wenn das Kind sich wie vermutet bei dem 28 jährigen aufhält und er es versteckt macht er sich strafbar.

Er hätte das Mädchen sofort nachdem es bei ihm auftauchte zum Auffangheim, wo es abgehauen ist, wieder zurückbringen müssen.
Kommentar ansehen @Thurias   
 
+15 | -10
 
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02.01.2012 12:04 Uhr von sesh
Danke für den Kommentar.
Nicht weil er mir aus der Seele spricht, sondern weil er mal wieder alle meine Vorurteile bestätigt. Juhuu! :D
Kommentar ansehen benjaminx   
 
+14 | -11
 
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02.01.2012 12:06 Uhr von sodaspace
nei er macht sich nicht strafbar,er versteckt ja keine gesuchte verbrecherin!

les mal die gesetze
Kommentar ansehen P.S.: @Thurias   
 
+42 | -15
 
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02.01.2012 12:07 Uhr von sesh
===========================
dieses perverse schwein gehören die eier abgeschnitten!!!
===========================

Übrigens hieße es korrekt:
"Diese_m_ perverse_n_ Schwein gehören die Eier abgeschnitten".
Siehe auch: Grammatik für Anfänger.
[edit]
Kommentar ansehen @sesh   
 
+8 | -4
 
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02.01.2012 12:10 Uhr von Thurias
da hast du wohl recht
Kommentar ansehen Liebe zwischen Elfjähriger und 28-Jährigem   
 
+34 | -7
 
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02.01.2012 12:15 Uhr von Pansy
Das erinnert mich an den Autor von "Alice im Wunderland" namens Lewis Carroll.
Dieser war auch in ein junges Mädchen (namens Alice) verliebt, schrieb ihr Briefe, verbrachte viel Zeit mit ihr, zeigte ihr wundersame Erfindungen, erzählte Geschichten, fotografierte, etc.

Alles ohne(!) Vergewaltigung, Sex, Misshandlung, Entführung, usw. Aber zu der Zeit (19. Jahrhundert) war alles noch anders, auch das Denken in den Köpfen (auch im Bezug zu den freizügigen Fotos).

So lange es beide Seiten wollen und nichts Schädliches passiert, finde ich es in Ordnung - so verrückt es klingen mag. Unsere Welt ist schon gefesselt genug...

[ nachträglich editiert von Pansy ]
Kommentar ansehen Hier sodaspace   
 
+11 | -13
 
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02.01.2012 12:40 Uhr von benjaminx
"Unterschlupf: Die meisten Kinder und Jugendlichen fliehen zu Verwandten. Die Verwandten dürfen das Kind nicht länger als eine Nacht bei sich beherbergen. Meist aber rufen die Verwandten die Eltern des Ausreissers an und besprechen das weitere Vorgehen. Bei den Verwandten kann der Ausreisser von seine Eltern eine "Auszeit" verlangen."

http://www.sorgentelefon.ch/...

Und dadurch das der Mann nicht mal ein Verwandter ist, sogar noch sexuelle Interessen an dem Kind hat dürfte da der Fall sogar noch ein wenig schlimmer sein.
Kommentar ansehen ###   
 
+10 | -9
 
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02.01.2012 12:48 Uhr von Kati_Lysator
versteh ds nicht falsch, aber zeiten änder sich, gesetze nicht (jedenfalls nicht so schnell). was ich damit sagen will, warum soll nicht auch eine 11 jährige einen 28 jährigen lieben und umgekehrt. es ist nicht alltäglich, aber sowas lässt sich nicht festlegen oder gar per gesetz regeln. wenn sie so empfinden, ist das so. das das den vater nicht freud ist klar, aber der hat auch in 10 jahren ein problem damit, allerdings nicht so ein großes.
Kommentar ansehen Ähm...   
 
+7 | -7
 
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02.01.2012 12:53 Uhr von Monstrus_Longus
...aus freien Stücken?! Naja, das ist wohl relativ zu sehen. Ich habe auch Geschwister, die in dem Alter sind und die haben mit sowas noch gar nichts am Hut. Das ist meiner Meinung nach Unsinn. Der hat die bestimmt belabert. Aber die Eltern sollten sich auch mal an Kopf fassen. Als Vater hät ich dem schon vorher ein Ende gesetzt. Aber man weiß natürlich zu wenig über den Fall. Vielleicht hat der wirklich nix mitbekommen.

Der Brief in dem Bild ist leider viel zu klein. Wäre ja mal schön den zu lesen.

[ nachträglich editiert von Monstrus_Longus ]
Kommentar ansehen Nur damit das klar ist:   
 
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02.01.2012 13:09 Uhr von sesh
Kommentar ansehen schon erstaunlich...   
 
+9 | -12
 
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02.01.2012 13:10 Uhr von Smoothi
...wieviele das hier als unbedenklich sehen...

mit 11 kann man ja wohl noch nicht von Liebe sprechen -.-

also ich weiß nicht... ich könnte mit mir meinem viertel Jahrhundert nichtmal ne 16jährige aussuchen... als ganz normal empfind ich das mit einer 11jährigen also nicht.
Kommentar ansehen @ sesh   
 
+15 | -5
 
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02.01.2012 13:44 Uhr von TYLER-DURDEN
Bist du bei der "Shortnews-Rechtschreib-Polizei" tätig?

Ist ja furchtbar wie du zu jedem Kommentar deinen Senf dazu geben musst. Kommentieren -> Okay, jeden Beitrag korrigieren bzw. analysieren und Dünnpfiff darunter schreiben -> Nein danke!

Falls ich mich verschrieben habe -> Sorry, kommt wieder vor!
Kommentar ansehen ....   
 
+16 | -10
 
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02.01.2012 14:10 Uhr von Nebelfrost
wenn´s eine 28-jährige frau und ein 11-jähriger junge gewesen wären, würden hier alle gröhlen und jubeln.

eure doppelmoral kotzt mich an, gutmenschenpack!
Kommentar ansehen "aus freien Stücken bei ihm"???   
 
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02.01.2012 14:18 Uhr von omar
Eine 11jährige ist unmündig. Der Vormund sind die Eltern und dort hat sie auch zu wohnen. Daher kann von "legal" keine Rede sein, auch wenn evtl (noch) kein Sex stattgefunden hat.
Zudem ist ein Kind, dass sich von einem Erwachsenen verführen lässt sicher nicht von alleine auf die Idee gekommen, mit dem Mann auszureissen.
So ehrlich die "Liebe" zwischen den beiden auch sein mag: Der Gesetzgeber und die große Mehrheit der Gesellschaft sieht diese Art der Verbindung nicht als OK an.

Ich hoffe Sie wird bald gefunden und nach Hause geholt.
Dann darf Sie gerne ihre Brieffreundschaft pflegen bis sie 16 ist. Danach darf sie (sofern die Eltern damit einverstanden sind) auch einen älteren Mann als Partner haben. Vorher nicht.
Kommentar ansehen @ benaminx   
 
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02.01.2012 14:48 Uhr von DerBelgarath
""Unterschlupf: Die meisten Kinder und Jugendlichen fliehen zu Verwandten. Die Verwandten dürfen das Kind nicht länger als eine Nacht bei sich beherbergen. Meist aber rufen die Verwandten die Eltern des Ausreissers an und besprechen das weitere Vorgehen. Bei den Verwandten kann der Ausreisser von seine Eltern eine "Auszeit" verlangen."

http://www.sorgentelefon.ch/"


Du weißt aber schon, daß Leipzig nicht in der Schweiz liegt?
Kommentar ansehen @ omar   
 
+7 | -7
 
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02.01.2012 14:50 Uhr von DerBelgarath
"Dann darf Sie gerne ihre Brieffreundschaft pflegen bis sie 16 ist. Danach darf sie (sofern die Eltern damit einverstanden sind) auch einen älteren Mann als Partner haben. Vorher nicht."


14!

In Deutschland ist das Alter, ab dem Jugendliche grundsätzlich Sex - auch mit Erwachsenen - haben dürfen, 14 Jahre.

Ab da gelten nur noch in Ausnahmefällen Verbote!
Kommentar ansehen @DerBelgarath   
 
+5 | -6
 
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02.01.2012 14:56 Uhr von omar
OK, scheinbar erlaubt der Gesetzgeber ab 14 einvernehmlichen Sex. Das bedeuted das Kind muss trotzdem noch 3 Jahre warten.
ABER: Strafbar ist es in diesem Fall dennoch:
http://www.gesetze-im-internet.de/...
"(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


Sorry, aber meiner Meinung nach ist auch das zu früh...
Würdest du deiner 14/15jährigen Tochter erlauben, sich dann mit nem 31jährigen im Bett zu vergnügen?

[ nachträglich editiert von omar ]
Kommentar ansehen Betonung auf   
 
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02.01.2012 15:01 Uhr von omar
"und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt"
Kommentar ansehen @Belgrad   
 
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02.01.2012 15:05 Uhr von Nothung
bevor du dich strafbar machst, falls du die 21 überschritten hast, lies lieber dies: http://www.focus.de/...
Kommentar ansehen @ Notdung   
 
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02.01.2012 15:22 Uhr von DerBelgarath
"bevor du dich strafbar machst, falls du die 21 überschritten hast, lies lieber dies: http://www.focus.de/"

Da kann ich Dich in gleich mehrfacher Hinsicht beruhigen.

Als Jurist weiß ich, daß der Focus-Artikel meine Darstellungen bestätigt, daß bei Jugendlichen über 14 Jahren der sexuelle Kontakt mit über 21-jährigen nur noch im Ausnahmefall strafbar ist - genau wie ich oben geschrieben hatte.

Als Familienvater mit vier Töchtern habe ich die "Gegenseite" erlebt und auch, daß eine meiner Töchter beim Hineinfeiern in den 14. Geburtstag beim Anstoßen mit Sekt sagte "Jetzt kann ich endlich schlafen, mit wem ich will!"


@ omar

"Würdest du deiner 14/15jährigen Tochter erlauben, sich dann mit nem 31jährigen im Bett zu vergnügen?"

Das ist ganz unterschiedlich bei uns gewesen. Bei zweien wäre es mir persönlich sogar mit 17 noch zu früh gewesen, aber sie haben mich zu Recht und gottseidank vorher nicht gefragt - ich weiß aber auch, daß nicht alle bis 14 gewartet haben, und ich hatte kein Problem damit.

Wir haben unserer Töchter modern erzogen und ihre sexuelle Selbstverwirklichung war uns heilig.

Wenn sie sich die Hörner abstoßen wollen und sie sich nur "vergnügen" wollen sowie den Schutz nicht vergessen - jederzeit gerne. Schlimmer wäre es, wenn sie mit einem Dummbatz und Taugenichts eine feste Beziehung eingingen.

[ nachträglich editiert von DerBelgarath ]
Kommentar ansehen Es ist übrigens erstaunlich   
 
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02.01.2012 15:44 Uhr von DerBelgarath
daß der einfache, jederzeit nachprüfbare Hinweis, daß nach deutschem Recht Jugendliche ab 14 Jahren sich sexuell auch mit Erwachsenen betätigen dürfen und dies nur noch im Ausnahmefall strafbewehrt ist, bis zur Stunde bereits vier Dummbatzen dazu veranlasst hat, Minusbewertungen für die simple Schilderung der Rechtslage abzugeben.

Ich meine, es muß einem ja nicht gefallen, daß das deutsche Recht so ist, wie es ist - aber man muß schon akzeptieren, daß es so ist.

Ich bin einmal gespannt, wie viele sich noch am geltenden Recht reiben werden ...

[ nachträglich editiert von DerBelgarath ]

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