AKTIVITÄTEN   mehr...

02.01.12 07:18 Uhr
 4.396
 

Notwehr: Kölnerin erstach ihren Freund

Eine 47 Jahre alte Frau hat nach einem heftigen Streit ihren 44-jährigen Freund in Notwehr erstochen.

Der Mann hatte seine Freundin bei diesem Streit angefangen zu würgen. Die Frau stach dem Angreifer mit einem Messer in die Seite.

Dadurch verblutete der Mann im Hausflur. Die Polizei sagte: "Sie hat in Notwehr gehandelt, kam zur Behandlung in die Klinik."


WebReporter: leerpe
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Freund, Angriff, Messer, Notwehr, Verbluten
Quelle: www.bild.de
Videoplayer auf dieser Seite ausblenden
Refresh |<-- <-   1-15/15   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben

15 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Notwehr...   
 
+20 | -17
 
ANZEIGEN
02.01.2012 07:51 Uhr von Shuya
das entscheidet aber nicht die Polizei, auch wenn sie gern mehr Rechte hätte.
De facto ist es ein Tötungsdelikt solange kein Gericht etwas anderes fest stellt.
Aber das ergibt ja keine Schlagzeile...
Kommentar ansehen Ich sag auch immer, es war "Notwehr"   
 
+3 | -19
 
ANZEIGEN
02.01.2012 09:16 Uhr von 1234321
Kommentar ansehen gut dass...   
 
+7 | -8
 
ANZEIGEN
02.01.2012 09:31 Uhr von rag3x
wie in jedem Action-Film, während sie gewürgt wurde ganz zufällig ein Messer neben ihr lag.
Kommentar ansehen .   
 
+18 | -3
 
ANZEIGEN
02.01.2012 09:34 Uhr von Cataclysm
°°De facto ist es ein Tötungsdelikt solange kein Gericht etwas anderes fest stellt. °°

Falsch.Der Angeklagte/ die Angeklagte ist unschuldig, bis zum Beweis der Schuld.
Und um diese festzustellen, werden wohl vor Allem die Beamten gefragt werden, die als erste mit der Frau Kontakt hatten und ihren Zustand (Zurechnungsfähigkeit usw) in der Situation wohl noch am ehesten beurteilen können.
Die Beamten entscheiden zwar nicht, tragen aber maßgeblich zur Entscheidungsfindung bei.Und du kannst davon ausgehn, dass wenn die Beamten aussagen, die Dame hätte in der Tat so gewirkt, als würde ihre Aussage stimmen, meint wenn die Frau den Beamten gegenüber glaubhaft war, wird es auch auf einen Freispruch /Notwehrsituation hinauslaufen, da die Aussage der Polizisten von einem Gericht ein gewisses Gewicht haben.
Kommentar ansehen ...   
 
+8 | -8
 
ANZEIGEN
02.01.2012 09:56 Uhr von Shuya
@Cataclysm:
Ich habe nicht gesagt, dass die Angeklagte auch schuldig ist.
Ich sprach lediglich von einem Tötungsdelikt. Und der liegt vor, wenn jemand mit nem Messer in der Seite auf dem Flur verblutet. Also gibts Ermittlungen.

Mag sein, dass es auf Notwehr hinaus läuft, aber wenn die B***-Zeitung lautstark verkündet es wäre Notwehr ist dies nicht rechtskräftig.

Mich regt die Mediale Vorverurteilung auf. Sobald was passiert ist, gibts schon Schuldige. Darauf liegt mein Augenmerk. Solange niemand veruteilt wurde oder frei gesprochen wurde, gibts keine Täter oder Opfer sondern mutmaßliche Täter und Opfer. Aber Kachelmann war ja auch schon lange vor dem Urteil medial schuldig. Klar. Dass man es vor Gericht nicht glaubhaft machen konnte ist ja auch sowas von gemein.

Und dass Beamte vor Gericht ein (manchmal zu) hohes Glaubenspotential besitzen kommentiere ich an dieser Stelle nicht.
Kommentar ansehen Außerden   
 
+6 | -2
 
ANZEIGEN
02.01.2012 09:56 Uhr von Schweinezwerg
wird der Notarzt wohl entspechende Würgemale am Hals festgestellt haben, sodaß man hier von Notwehr ausgehen kann.
Kommentar ansehen super familie solche   
 
+4 | -7
 
ANZEIGEN
02.01.2012 11:40 Uhr von Schlottentieftaucher
problemos furchbar wenn du solche typen wohnen hast im haus und die krawallos haben dannn atürlich alle eine schlechte kindheit gehabt auch das messerweib macht wieder auf unschuldig also bei mir liegen messer nur in küche in schublade sehr eigenartig zufall dass dieses weib dann hat gleich ein scharfes messer zu hand als sie angeblich wurde gewürgt noch dazu im flur
Kommentar ansehen schön diese   
 
+1 | -8
 
ANZEIGEN
02.01.2012 11:42 Uhr von Schlottentieftaucher
täterkuschellei die hier einige wieder betreiben ein problemo fällt über den anderen her warscheinlich warnse beide voll und zu diese krawallos
Kommentar ansehen Nichts genaues weiß man nicht   
 
+7 | -3
 
ANZEIGEN
02.01.2012 12:00 Uhr von Reklamations-Kantolz
bis dahin gilt die Unschuldsvermutung:

Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“



@schlottentieftaucher

mal ganz abgesehen vom schwer lesbar dahin-gestammelten Allerlei ohne Punkt und Komma: es kommt relativ selten vor, das Gewaltverbrechen dieser Art von Frauen verübt werden.
Deine Mutmaßungen und Unterstellungen kannst du dir sparen. Wer hat in der Küche keine Messer?
Kommentar ansehen @kantholz   
 
+2 | -10
 
ANZEIGEN
02.01.2012 12:06 Uhr von Schlottentieftaucher
in zwickau sprengen frauen sogar wohnhäuser in die luft und wenn diese messerfrau hier sogar im flur ein messer zur hand hat weiß doch jeder gleich watt datt für menschen sind die müssen ständig machen streß und klar komischerweise ist jeder mörder und schläger unschuldig watt für eine irre welt auf dem begrenzte panete
Kommentar ansehen "watt für eine irre welt auf dem begrenzte panete"   
 
+6 | -3
 
ANZEIGEN
02.01.2012 12:13 Uhr von Reklamations-Kantolz
manche sind doch schon mit der Bedienung einer Tastatur und der deutschen Orthographie völlig überfordert.

Was erwartest du da noch?
Kommentar ansehen Schlottentieftaucher   
 
+2 | -2
 
ANZEIGEN
02.01.2012 12:54 Uhr von Shuya
Lern schreiben, und benutz deinen Verstand.
Wenn du von den in Deutschland üblichen und sehr wertvollen Grundrechten sowie den hier wohnenden Menschen genauso viel hälst wie von der Sprache, dann empfehle ich dir eine Ausreise in ein dir angenehmeres Land.

Du warst nicht dabei, kennst die Familie nicht. Erspare uns also deine Kommentare und Vorverurteilungen.
Kommentar ansehen @ Shuya   
 
+4 | -2
 
ANZEIGEN
02.01.2012 15:39 Uhr von DerBelgarath
"De facto ist es ein Tötungsdelikt solange kein Gericht etwas anderes fest stellt. "
...
"Ich habe nicht gesagt, dass die Angeklagte auch schuldig ist.
Ich sprach lediglich von einem Tötungsdelikt. Und der liegt vor, wenn jemand mit nem Messer in der Seite auf dem Flur verblutet. Also gibts Ermittlungen. "


Es ist längst nicht gesagt, daß irgend ein Gericht hier überhaupt etwas feststellen wird.

Wenn die Staatsanwaltschaft entscheidet, daß eine Notwehrsituation vorlag, kann sie schon das Vorermittlungsverfahren einstellen, dann wird es gar nicht erst zu einem Ermittlungsverfahren oder einer Anklageerhebung kommen, und damit wird es auch keinen Angeklagten geben - und kein Gericht, das etwas zu entscheiden hätte!
Kommentar ansehen @shuya   
 
+1 | -5
 
ANZEIGEN
02.01.2012 16:42 Uhr von Schlottentieftaucher
erspare mir doch deine braune gedanke nur weil nicht jeder fehlerfrei schreibe kann mußt du nicht gleich empfehlen die ausreise und watt heist hier grundrechte da du must mir niggs erzähle icke mache keinen stress auf der straß schlage nimmer und laufe auch nicht herum in flur mit messer wäre die täterin eine ausländerin wäre hier los teufel aber so
Kommentar ansehen Schlottentieftaucher   
 
+2 | -1
 
ANZEIGEN
03.01.2012 09:18 Uhr von Shuya
Mit der Unterstellung "brauner Gedanken" hast du dich in meinen Augen auf drittklassige Art deklassiert.
Wenn du mir zeigst, wo du sowas in meinen Texten findest, schenke ich dir ein imaginäres Rechtschreibbuch.
Du schreibst nicht nur nicht fehlerfrei, du schreibst grauenvoll und regelfrei. Soviel dazu. Denk mal einfach nach bevor du was in die Tasten haust.

@Belgarath:
Damit hast du natürlich Recht. Mich stört nur immer die Vorwegnahme von solchen Entscheidungen durch dafür nicht qualifizierte und berechtigte Personen (Exekutive, Medien).

Refresh |<-- <-   1-15/15   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben


Copyright ©1999-2012 ShortNews GmbH & Co. KG

impressum | agb | archiv | quellen | shortbooks-archiv | usenet